Vier Stufen der Verflechtung – und eine völkerrechtliche Schwelle, die niemand benennt.
Ein Meinungsbeitrag von Michael Hollister.
Am 13. Februar 2026 stand der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj in einer Werkshalle im bayerischen Gauting und nahm eine Drohne entgegen. Es war kein symbolisches Mitbringsel. Das Fluggerät vom Typ LINZA war die erste Drohne ukrainischer Bauart, die vollständig auf deutschem Boden in Serie gefertigt worden war – produziert vom deutsch-ukrainischen Gemeinschaftsunternehmen Quantum Frontline Industries, einem Zusammenschluss des bayerischen Herstellers Quantum Systems und der ukrainischen Firma Frontline Robotics. Im Oktober 2025 hatten beide Seiten im Rahmen der Ukraine-Kontaktgruppe ein Memorandum gezeichnet, im Dezember das Gemeinschaftsunternehmen angekündigt, und nur rund zwei Monate später lief bereits die erste Serie vom Band. Verteidigungsminister Boris Pistorius, der die Übergabe begleitete, sprach von Lichtgeschwindigkeit. Das erklärte Ziel des Werks lautet, bis zu 10.000 Drohnen pro Jahr zu fertigen und sie zu hundert Prozent an die ukrainischen Streitkräfte zu liefern. Die Übergabe fand im Vorfeld der Münchner Sicherheitskonferenz statt – ein bewusst gewählter Rahmen, der den Schritt zugleich als industrielles und als politisches Signal lesbar machte. Was im Dezember als Absichtserklärung begonnen hatte, war binnen weniger Wochen physische Realität geworden: eine Produktionslinie, die ein fremder Staatschef persönlich in Augenschein nahm.
Die LINZA selbst ist keine Angriffswaffe großer Reichweite. Sie ist eine einsatzerprobte Mehrzweckdrohne mit einem Rahmen von zwölf Zoll, die bis zu vier Kilogramm Nutzlast über wenige Kilometer trägt und rund eine Stunde in der Luft bleibt – gebaut für den Nahbereich der Front, nicht für Schläge in die Tiefe. Bedeutsam ist deshalb nicht das Gerät, sondern der Ort. Hier rollt auf deutschem Industrieboden Kriegsgerät vom Band, das nicht für die eigene Armee, sondern für einen aktiv kriegführenden Staat bestimmt ist – übergeben in einem öffentlichen Festakt an dessen Präsidenten, im Beisein des deutschen Verteidigungsministers. Pistorius verwies ausdrücklich darauf, dass nicht nur die Ukraine von diesem Modell profitiere, sondern auch Deutschland. Genau dieser Satz markiert eine Frage, die in der deutschen Aufrüstungsdebatte fast vollständig fehlt.
Die Frage, die kaum gestellt wird
Diese Frage lautet nicht: Ist Russlands Angriff auf die Ukraine legitim? Die Frage lautet auch nicht, ob Deutschland die Ukraine unterstützen darf.
Die eigentliche Frage ist enger und unbequemer. Bewegt sich Deutschland durch Art und Tiefe seiner Verflechtung aus jenem völkerrechtlichen Schutzraum heraus, den ihm die herrschende Lehre als Nicht-Kriegspartei noch zugesteht – hin zu einer Schwelle, deren genaue Lage das Völkerrecht selbst nicht eindeutig bestimmt? Und falls ja: Warum wird diese Schwelle weder im Bundestag noch in der breiten Öffentlichkeit ernsthaft verhandelt?
Es ist eine Frage an Berlin, nicht an Moskau. Sie unterstellt nicht, dass Russland im Recht wäre, deutsche Standorte anzugreifen. Sie fragt, ob die Bundesrepublik sich der eigenen Bewegung bewusst ist – und ob sie die Konsequenzen kennt, die sie für möglich, nicht für sicher, erklären müsste. Der Weg an diese Schwelle lässt sich in vier Stufen nachzeichnen: von der politischen Parteinahme über Geld, Waffen und Ausbildung zur Produktion auf deutschem Boden und schließlich zur Umwidmung ziviler Industrie. Jede dieser Stufen kann für sich genommen begründbar scheinen. In der Summe ergeben sie ein Bild, das die Einzelbegründungen nicht mehr einfangen.
Stufe eins: Politik
Die erste Stufe ist die politische, die älteste und am wenigsten umstrittene. Deutschland trägt die Sanktionsarchitektur der Europäischen Union gegen Russland in inzwischen mehr als einem Dutzend Paketen mit, hat die diplomatischen Beziehungen heruntergefahren und sich rhetorisch unmissverständlich auf die Seite Kiews gestellt. Die Sprache hat sich dabei mitverschoben. Wo zu Beginn der sogenannten Zeitenwende noch von begrenzter Hilfe die Rede war, formulierte Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung das Ziel, die Bundeswehr zur konventionell stärksten Armee Europas auszubauen, und begründete dies mit Deutschlands Größe und wirtschaftlicher Stärke sowie den Erwartungen der Verbündeten.
Der frühere Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth, brachte die Logik dieser Stufe auf den Punkt: Deutschlands Sicherheit und Freiheit würden derzeit auch in der Ukraine und an der NATO-Ostflanke verteidigt. Auf dieser Ebene bleibt Deutschland klar im Rahmen dessen, was Staaten in den Konflikten Dritter seit jeher tun: Position beziehen, Druck ausüben, Allianzen pflegen. Politische Parteinahme macht keinen Staat zur Kriegspartei. Wer hier bereits eine Schwelle vermutete, müsste die halbe Welt zur Konfliktpartei erklären. Die politische Stufe ist deshalb keine Grenzüberschreitung – sie ist die Grundlage, auf der die folgenden drei Stufen überhaupt erst tragen, und sie verschiebt unmerklich den Maßstab dessen, was als selbstverständlich gilt. Dieser verschobene Maßstab ist selbst ein Teil des Befunds. Eine Lieferung schwerer Waffen, die 2022 noch wochenlang debattiert wurde, ist 2026 eine Randnotiz; die Ankündigung gemeinsamer Rüstungsproduktion läuft als Wirtschaftsmeldung. Nicht weil sich das Völkerrecht geändert hätte, sondern weil die öffentliche Aufmerksamkeit der Eskalation ihrer eigenen Stufen hinterherläuft.
Stufe zwei: Waffen, Geld, Ausbildung
Die zweite Stufe ist materiell. Seit Beginn des Konflikts hat Deutschland der Ukraine zivile Hilfe in Höhe von rund 39 Milliarden Euro geleistet; im militärischen Bereich beläuft sich die Unterstützung auf rund 55 Milliarden Euro. Allein für das Jahr 2026 stellt die Bundesregierung 11,5 Milliarden Euro für die Ukraine bereit und ist damit nach eigener Darstellung der stärkste Unterstützer des Landes. Der ukrainische Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow bezifferte den deutschen Anteil auf etwa ein Drittel der gesamten internationalen Hilfe.
Entscheidend ist nicht nur der Umfang, sondern die Qualität. Am 11. Mai 2026 unterzeichneten Pistorius und Fedorow in Kyjiw die Vereinbarung „Brave Germany“, ein gemeinsames Programm zur Entwicklung von Verteidigungstechnologien. Teil eines parallel verkündeten Vier-Milliarden-Euro-Pakets ist eine Investition von 300 Millionen Euro in ukrainische sogenannte Deep-Strike-Fähigkeiten – Waffen, die Ziele tief im russischen Hinterland treffen können – sowie die gemeinsame Produktion von zunächst 5.000 KI-gestützten Drohnen mittlerer Reichweite. Hinzu kommen mehrere Hundert Patriot-Lenkflugkörper und 36 IRIS-T-Startgeräte. Fedorow nannte solche Fähigkeiten die „Langstrecken-Sanktionen“ Kiews. Gemeint sind damit Schläge gegen Logistik, Raffinerien und Rüstungsanlagen weit hinter der Front – eine Kategorie von Waffen, mit denen die ukrainischen Streitkräfte Russland zuletzt empfindliche Schäden an der Erdölinfrastruktur zufügten. Wenn ein Staat die Entwicklung und Beschaffung solcher Fähigkeiten finanziert, unterstützt er nicht mehr nur die Abwehr eines Angriffs, sondern die Fähigkeit zur Gegenoffensive auf das Territorium des Angreifers. Bemerkenswert ist, wo ein Teil dieses Materials entsteht: Die Patriot-Abfangraketen vom Typ GEM-T werden unter anderem im bayerischen Schrobenhausen gefertigt, am selben Ort, der auch für den Marschflugkörper Taurus bekannt ist. Damit verschiebt sich die deutsche Rolle vom Lieferanten defensiver Mittel hin zum Finanzier und Mitproduzenten von Fähigkeiten, deren ausdrücklicher Zweck der Angriff auf russisches Territorium ist. Die Bewegung weg von der reinen Defensivunterstützung ist unübersehbar.
Stufe drei: Produktion auf deutschem Boden
Die dritte Stufe ist die qualitativ folgenreichste, und hier lohnt die Unterscheidung zweier Vorgänge, die in der öffentlichen Wahrnehmung verschwimmen. Der erste ist die bereits beschriebene LINZA-Fertigung von Quantum Frontline Industries bei München: kurze Reichweite, hohe Stückzahl, symbolisch aufgeladen, militärisch begrenzt. Neben der LINZA plant das Gemeinschaftsunternehmen weitere Muster, darunter Modelle für Aufklärung und ein bewaffnetes Modell. Quantum Systems selbst, das die Ukraine seit 2022 mit Aufklärungsdrohnen beliefert, wurde Ende 2025 nach einer Finanzierungsrunde mit drei Milliarden Euro bewertet und hat mit Stark Defence einen eigenen Rüstungsableger.
Der zweite Vorgang ist von anderer Tragweite. Während der Regierungskonsultationen in Berlin unterzeichneten Selenskyj und Merz am 14. April 2026 einen Vertrag mit dem deutsch-ukrainischen Gemeinschaftsunternehmen Auterion Airlogix. Die ukrainische Firma Airlogix steuert die im intensivsten Drohnenkrieg der Gegenwart erprobten Plattformen bei, das deutsche Software-Unternehmen Auterion die KI-Steuerung für autonome Navigation und elektronische Widerstandsfähigkeit. Künftig sollen Tausende autonome Drohnen pro Jahr in Deutschland gefertigt werden – Geräte, die auch ohne Satellitennavigation funktionieren und damit gegen elektronische Störung resistent sind, sofort in NATO-Kommandostrukturen integrierbar. Es ist der erste deutsche Serienproduktionsauftrag für autonome Systeme dieser Klasse. Anders als die LINZA erreichen diese Drohnen Reichweiten im Bereich von bis zu rund 1.500 Kilometern und sind damit für Angriffe tief in Russland konzipiert. Zunächst gehen die Systeme ausschließlich an die Ukraine; in einem zweiten Schritt, so der erklärte Plan, könnte auch die Bundeswehr identische Geräte erhalten. Das Vertragswerk sieht ausdrücklich vor, dass auch andere NATO-Partner von der Produktionslinie profitieren können. Aus einem bilateralen Hilfsprojekt wird so der Kern einer europäischen Rüstungsstruktur.
Damit entsteht auf deutschem Boden eine industrielle Kapazität, die einen aktiv kriegführenden Staat mit Waffen großer Reichweite versorgt – Waffen, mit denen dieser Staat das Territorium seines Gegners angreift. Der Münchner Hersteller Quantum Systems schloss am Rande derselben Konsultationen zwei weitere Gemeinschaftsunternehmen mit ukrainischen Firmen ab, unter anderem zur Produktion von Abfangdrohnen samt Bodenkontrollstationen. Die deutsche Drohnenindustrie, die noch vor wenigen Jahren ein Nischendasein führte, ist binnen kurzem zu einem Zentrum europäischer Rüstungsproduktion für die Ukraine geworden.
Bemerkenswert ist die offen genannte Begründung für die Verlagerung. Einer der Hauptgründe, die Produktion nach Deutschland zu verlegen, liegt nach Recherchen des Informationsdienstes German Foreign Policy ausdrücklich darin, dass deutsche Standorte als vor russischen Angriffen sicher gelten – während Fabriken in der Ukraine dies kriegsbedingt nicht sind. Genau diese Annahme der Sicherheit macht Stufe drei zur eigentlichen analytischen Bruchstelle. Sie setzt voraus, dass der Schutzraum hält. Ob er hält, ist die Frage, die niemand laut stellt – und die der zweite Teil dieser Analyse aufnehmen wird.
Stufe vier: Umwidmung ziviler Industrie
Die vierte Stufe verlässt den engeren Rüstungssektor und greift in das industrielle Herz der Bundesrepublik. Mehrere klassische Automobilstandorte werden derzeit auf militärische Produktion geprüft oder umgestellt – ein Vorgang, den die Branche nüchtern als Konversion bezeichnet, als Umwidmung eines Industriezweigs. Hier ist Präzision geboten, denn die Lage hat sich in den vergangenen Wochen verschoben.
Im brandenburgischen Ludwigsfelde verhandelt der deutsch-französische Panzerbauer KNDS mit Mercedes-Benz über das dortige Transporterwerk, in dem rund 2.000 Beschäftigte bislang den Sprinter fertigen. Mercedes will diese Produktion bis zum Ende des Jahrzehnts ins polnische Jawor verlagern; KNDS erwägt, einen Großteil des Geländes zu übernehmen oder zunächst Teile einzumieten, dort rund eine Milliarde Euro zu investieren und perspektivisch den Radpanzer Boxer statt des Sprinters vom Band laufen zu lassen. In einer Übergangsphase könnten militärische und zivile Fertigung parallel laufen. Eingebettet ist dieser Schritt in eine bemerkenswerte Eigentümerkonstruktion: Im Zuge des für den Sommer 2026 geplanten Börsengangs in Frankfurt und Paris soll die staatliche Förderbank KfW einen Anteil von 40 Prozent an KNDS übernehmen und damit mit dem französischen Staat gleichziehen. Mercedes-Chef Ola Källenius betont zugleich, das Rüstungsgeschäft bleibe für seinen Konzern eine Nebensparte – ein Signal der Zurückhaltung, das die Richtung dennoch nicht verschleiert.
Beim VW-Werk in Osnabrück, wo 2027 die Cabrio-Fertigung ausläuft und rund 2.300 Beschäftigte arbeiten, hat sich die Konstellation gedreht. Rheinmetall hatte eine Übernahme zuvor abgelehnt, KNDS ist als Interessent ausgeschieden. Stattdessen unterzeichnete das israelische Rüstungsunternehmen Rafael im April 2026 eine Absichtserklärung: In Osnabrück könnten künftig Komponenten für ein Flugabwehrsystem entstehen. Volkswagen selbst präsentierte bereits zwei militärische Fahrzeugstudien unter der Marke „D.E.S. Defence“, modular ausgelegt für Sanitäts-, Drohnen- und Logistikaufgaben. Wichtig für die Einordnung: In keinem dieser Fälle geht es darum, dass Volkswagen oder Mercedes zu Munitionsfabriken würden. Es geht um Fahrzeuge, Komponenten und Werkshallen – um Konversion, nicht um eine Verwandlung ziviler Konzerne in Waffenschmieden. Der vollzogene Präzedenzfall liegt im sächsischen Görlitz, wo KNDS 2025 ein ehemaliges Werk des Schienenfahrzeugbauers Alstom übernahm; von rund 700 verbliebenen Stellen sicherte der Konzern dort etwa 580.
Diese Stufe ist die diffuseste, und sie verdient die größte begriffliche Vorsicht. Vieles befindet sich im Stadium der Prüfung, der Sondierung, der Absichtserklärung; vieles könnte sich noch zerschlagen, wie die Erfahrungen in Görlitz zeigen, wo zwischen Ankündigung und Vollzug viele Monate vergingen. Im Konjunktiv zu bleiben ist hier keine Floskel, sondern Pflicht. Doch die Tendenz ist eindeutig: Die zivile Industrie verliert Substanz, während die Rüstung freie Kapazitäten übernimmt. Der Verband der Automobilindustrie rechnet bis 2035 mit dem Verlust von bis zu 225.000 Arbeitsplätzen – ein ökonomischer Sog, der die Konversion attraktiv macht, unabhängig von jeder strategischen Absicht. Eine besondere Pointe liegt im Ort: Ausgerechnet im Osnabrück des Westfälischen Friedens, das sich selbst „Friedensstadt“ nennt, könnte militärische Produktion ausgeweitet werden - ein Widerspruch, den lokale Initiativen mit dem Slogan „Kriegstüchtig? Nicht mit uns!“ markiert haben. Die vier Stufen unterscheiden sich also nicht nur im Grad, sondern in der Qualität ihrer Bindung. Politik lässt sich revidieren, Lieferungen lassen sich einstellen. Eine Produktionslinie, in die eine Milliarde Euro geflossen ist und an der Tausende Arbeitsplätze hängen, entwickelt eine Beharrungskraft, die sich politischer Steuerung weitgehend entzieht.
Zwischen Neutralität und Kriegspartei
Damit ist der Befund auf der Faktenebene umrissen. Die völkerrechtliche Frage, die er aufwirft, ist alt und zugleich ungelöst. Das klassische Neutralitätsrecht, kodifiziert in den Haager Abkommen, kannte eine scharfe Trennung: Wer einer Konfliktpartei Kriegsmaterial lieferte, verlor seinen Neutralitätsstatus und konnte selbst zur Partei werden. Doch dieses Recht stammt aus einer Zeit, in der Krieg als reguläres Mittel zwischenstaatlicher Politik galt. Mit der Charta der Vereinten Nationen hat sich die Grundlage verschoben. Das Gewaltverbot des Artikels 2 untersagt zwischenstaatliche Gewalt grundsätzlich; erlaubt bleibt nach Artikel 51 allein die Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff. Der Grundsatz ex iniuria ius non oritur – aus Unrecht entsteht kein Recht – wirkt dabei zugunsten der Bundesrepublik: Russlands Angriff begründet kein Recht Russlands, die Unterstützer der Ukraine ihrerseits anzugreifen.
Die offizielle deutsche Position ist auf dieser Grundlage in sich schlüssig und verdient, fair und vollständig wiedergegeben zu werden. Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann formulierte sie klar: Deutschland würde erst dann zur Kriegspartei, wenn es aktiv ins Kriegsgeschehen eingriffe – etwa, wenn uniformierte deutsche Soldaten an der Seite ukrainischer kämpften. Die bloße Lieferung von Waffen an einen Staat, der sein legitimes Selbstverteidigungsrecht ausübt, mache niemanden zur Konfliktpartei; in der Regierungsbefragung des Bundestages nannte er dies schlicht rechtlich klar. In einem späteren Interview ging Buschmann noch einen Schritt weiter und bezog ausdrücklich die Produktion ein: In keinem Fall würden – so seine Auffassung – die Lieferanten der Waffen oder die Länder, in denen sie hergestellt wurden, zur Kriegspartei, selbst wenn die Ukraine mit ihnen Ziele in Russland angriffe. Michael Roth bekräftigte, dies sei die Rechtsauffassung der gesamten Bundesregierung; Waffenlieferungen und die Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Boden machten Deutschland nicht zur Konfliktpartei. Wer das Gegenteil behaupte, so Buschmann sinngemäß, lege ein Völkerrecht von vor hundert Jahren zugrunde.
Diese Position ist in der völkerrechtlichen Literatur breit vertreten. Daraus folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass sie als objektiv feststellbare herrschende Lehre gelten kann. Eine solche Einordnung setzt voraus, dass Auswahl, geografische Verteilung, institutionelle Abhängigkeiten und wissenschaftliche Rahmenbedingungen der berücksichtigten Stimmen offengelegt werden. Gleichwohl handelt es sich nicht lediglich um ein nachträglich geschaffenes Rechtfertigungskonstrukt einer einzelnen Regierung, sondern um eine ernstzunehmende Rechtsauffassung. Wer das Vorgehen Deutschlands kritisiert, muss sich mit ihr und ihren Argumenten auseinandersetzen – andernfalls droht er, genau jene Einseitigkeit zu reproduzieren, die er dem kritisierten Journalismus vorwirft.
Die Bruchstelle, die das Establishment selbst benennt
Und doch hat diese Position eine Naht, die nicht von Moskau, sondern von deutschen Institutionen selbst sichtbar gemacht wird. Die Stiftung Wissenschaft und Politik, der wichtigste außenpolitische Thinktank der Bundesrepublik, hat in einer Analyse des Völkerrechtlers Christian Schaller genau diese Naht freigelegt. Die Bundesregierung, heißt es dort, unterstütze die Ukraine bei der Ausübung ihres individuellen Selbstverteidigungsrechts, ohne dadurch Kriegspartei zu werden. Doch in völkerrechtlicher Hinsicht stelle sich die Frage, wann das Unterstützen in einem bewaffneten Konflikt in eine indirekte Gewaltanwendung umschlage. Ab diesem Punkt müsste das kollektive Selbstverteidigungsrecht in Anspruch genommen werden – und man könnte sich kaum noch darauf berufen, nicht Konfliktpartei zu sein. Das entscheidende Eingeständnis: Weder das Gewaltverbot noch das humanitäre Völkerrecht geben eine eindeutige Antwort darauf, wann diese Schwelle überschritten ist. Schaller fasste die Lage in ein Bild, das treffender kaum sein könnte: „Fahren auf Sicht“ – auch was das Völkerrecht angeht.
Diese Unschärfe ist keine Erfindung kremlnaher Stimmen. Sie findet sich auch im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, auf das sich Roth in einer eigenen Antwort bezog. Dort heißt es im Konjunktiv, erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung und Ausbildung an diesen Waffen hinzuträte, verließe man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung. Der Bochumer Völkerrechtler Pierre Thielbörger formulierte ähnlich vorsichtig: Waffenlieferungen allein seien noch keine Kriegshandlung, anders könne es bei Beratungsleistungen liegen – ausschlaggebend bleibe die Betrachtung des Einzelfalls. Drei Quellen, alle deutsch, alle etabliert, alle mit demselben Befund: Es gibt einen gesicherten Bereich, es gibt eine Schwelle, und es gibt keine scharfe Linie, die beides trennt.
Das ist der Kern. Niemand der Genannten behauptet, Deutschland habe die Schwelle überschritten. Aber alle räumen ein, dass eine Schwelle existiert, deren Lage unbestimmt ist – und über die der nationale Diskurs schweigt, während die vier Stufen sich Monat für Monat weiter aufeinanderschichten. Die Ausbildung, die das Bundestagsgutachten als möglichen Kipppunkt nennt, findet längst statt; die Produktion, die Buschmann ausdrücklich für unschädlich erklärt, hat eine Dimension erreicht, die der Verfasser des Gutachtens 2022 kaum vor Augen gehabt haben dürfte. Hinzu kommt ein zeitlicher Befund: Die maßgeblichen Gutachten und Interviews, auf die sich die Beruhigung stützt, stammen überwiegend aus den Jahren 2022 und 2023 – aus einer Phase, in der Deutschland Waffen lieferte, aber noch keine produzierte, in der von Deep-Strike-Finanzierung und Serienfertigung autonomer Angriffsdrohnen auf deutschem Boden keine Rede war. Die Rechtslage wird mit Argumenten verteidigt, deren tatsächliche Grundlage von den Stufen drei und vier längst überholt ist.
Machtlogik: Wem das Schweigen nützt
Die Frage cui bono – wem nützt es – führt an dieser Stelle nicht zu einer Verschwörung, sondern zu einer Beobachtung über die Struktur der Debatte. Die Verflechtung von Stufe zwei bis vier erzeugt Interessen, die ein Hinterfragen der Schwelle unbequem machen. Eine kriselnde Automobilindustrie sucht Auslastung für Werke, deren zivile Zukunft endet; Rüstungskonzerne wie KNDS, Rheinmetall oder Rafael suchen Kapazitäten für volle Auftragsbücher; die Bundesregierung sucht industrielle Souveränität und einen sichtbaren Beitrag zur europäischen Verteidigung. Wenn der Staat über die KfW selbst zum Großaktionär eines Panzerbauers wird, verschwimmt zudem die Grenze zwischen Regulierer und Interessent. Die Größenordnung erklärt den Sog. Das Verteidigungsministerium plant, in den kommenden Jahren für eine Summe in der Größenordnung von 400 Milliarden Euro zu beschaffen – ein Markt, dessen bloße Erwartung die strategische Ausrichtung ganzer Konzerne verschiebt, lange bevor die erste Bestellung unterschrieben ist. Für eine kriselnde Automobilindustrie, die bis 2035 Hunderttausende Arbeitsplätze zu verlieren droht, ist die Rüstung nicht in erster Linie eine politische, sondern eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. Genau das macht die Konversion so schwer umkehrbar: Sie wird nicht von Ideologie getragen, sondern von Auftragsbüchern. In dieser Gemengelage hat kaum ein relevanter Akteur ein Interesse daran, laut zu fragen, ob die Sicherheitsannahme des deutschen Schutzraums trägt.
Hier ist ein Fehlschluss zu vermeiden, der in der kritischen Berichterstattung verbreitet ist: Aus der Tatsache, dass eine Debatte unbequem ist und von Interessen umstellt wird, folgt nicht, dass die offizielle Position falsch wäre. Die in der veröffentlichten und überwiegend westlich geprägten völkerrechtlichen Debatte derzeit dominierende Auffassung könnte vollständig zutreffen, und Deutschland könnte niemals zum Ziel werden. Die Machtlogik erklärt nicht, warum die offizielle Position unzutreffend sei – sie erklärt nur, warum die Frage nach der Schwelle so wenig gestellt wird. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das Klima rund um die Rüstungskonversion. In Osnabrück ermittelte der Staatsschutz gegen eine antimilitaristische Initiative, die den Verteidigungsminister kritisiert hatte; auf einer Betriebsversammlung wurde die Belegschaft angehalten, nicht mit Aktivisten oder Presse zu sprechen. Das ist ein Befund, kein Urteil – aber er gehört ins Bild einer Debatte, die nach innen eher geschlossen als geöffnet wird, während nach außen jede Stufe als alternativlos erscheint.
Eine historische Anomalie
Über allem liegt ein Umstand, der in der Tagespolitik selten erinnert wird: Der Zweite Weltkrieg endete für Deutschland nie mit einem klassischen Friedensvertrag. An dessen Stelle trat 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag, im vollen Wortlaut ein „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ – juristisch eine Regelung, kein Friedensvertrag im überkommenen Sinn. Unterzeichnet am 12. September 1990 in Moskau von den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten, in Kraft getreten am 15. März 1991, sollte er die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands herstellen und band sie zugleich an Bedingungen.
Zwei dieser Bedingungen sind heute von besonderer Bedeutung, und sie stehen - anders als gelegentlich verkürzt dargestellt – in unterschiedlichen Artikeln. In Artikel 2 bekräftigen die deutschen Regierungen ihre Erklärung, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen werde; Handlungen, die geeignet und in der Absicht vorgenommen sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind nach der Verfassung des vereinten Deutschlands verfassungswidrig und strafbar. In Artikel 3 verzichtet Deutschland auf Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen und verpflichtet sich, seine Streitkräfte auf 370.000 Soldaten zu reduzieren. Die Präambel, unterzeichnet von Hans-Dietrich Genscher und Lothar de Maizière für die beiden deutschen Staaten und den Außenministern der vier Mächte, bettet beides in das Versprechen einer dauerhaften europäischen Friedensordnung ein.
Hier ist äußerste Präzision nötig, um keinen falschen Eindruck zu erzeugen. Deutschland führt selbst keinen Angriffskrieg. Es bricht den Wortlaut von Artikel 2 nicht, indem es die Ukraine unterstützt – die Lieferung von Waffen an einen sich verteidigenden Staat ist kein Angriffskrieg, und kein seriöser Jurist behauptet das. Wohl aber entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Geist eines Vertrags, der auf „nur Frieden“ von deutschem Boden zielte, und einem deutschen Boden, der heute Waffen für einen aktiven Krieg produziert und an dessen Standorte sich die Annahme knüpft, sie seien sicher. Dieses Spannungsverhältnis ist kein Rechtsbruch. Es ist eine Anomalie, die benannt zu werden verdient – und es ist zugleich die Brücke zu dem, was folgt.
Denn der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist nicht nur eine deutsche Selbstverpflichtung. Er ist die Geschäftsgrundlage, auf der die Beruhigung beruht, Deutschland sei und bleibe sicher. Was geschähe, wenn ein Vertragspartner diese Geschäftsgrundlage in Frage stellte? Wenn der Schutzraum, dessen Bestand Stufe drei stillschweigend voraussetzt, sich als weniger fest erwiese, als die offizielle Position annimmt? Das sind die Fragen des zweiten Teils – nicht als Prognose, sondern als Durchdenken des Möglichen, im Konjunktiv und mit zugeschriebenen Positionen.
Schluss
Der Befund dieses ersten Teils ist nüchtern und lässt sich in einem Satz fassen: Deutschland bewegt sich in vier Stufen aus einem Schutzraum heraus, dessen Grenze das Völkerrecht selbst nicht kennt – und es tut dies, ohne die Grenze auch nur zu suchen. Die offizielle Position mag recht behalten; die Schwelle mag fern bleiben. Doch eine Gesellschaft, die Waffen für einen Krieg produziert und zugleich darauf vertraut, von diesem Krieg unberührt zu bleiben, schuldet sich selbst zumindest die Frage, worauf dieses Vertrauen eigentlich ruht.
Teil 2 wird diese Frage durchdenken – nicht um eine Drohung auszusprechen, sondern um auszuleuchten, welche Optionen die deutsche Bewegung anderen eröffnen könnte und welchen Preis eine Gesellschaft zahlt, die die Antwort lieber nicht hören will. Nicht die Bewegung ist das Beunruhigende, sondern das Schweigen über ihr Ziel.
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Anmerkungen und Quellen
Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik - jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.
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- Übergabe der ersten in Deutschland produzierten ukrainischen Drohne (QFI/LINZA), Bundesministerium der Verteidigung: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/uebergabe-ukraine-drohnen-produktion-deutschland-6068314
- Auterion skaliert ukrainische Drohnen-Expertise in deutsche Fabriken; Zahlen zur deutschen Unterstützung, CPM Defence Network: https://defence-network.com/ukrainische-drohnen-expertise-dt-fabriken/
- Ukraine und Deutschland starten „Brave Germany“ für Deep-Strike- und Hightech-Waffen, Euronews: https://de.euronews.com/my-europe/2026/05/11/pistorius-ukraine-russland-waffen-ki-drohne
- Langstreckendrohnen für die Ukraine (Verlagerung der Produktion nach Deutschland), German Foreign Policy: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10370
- Rüstungsproduktion bei VW in Osnabrück: Vom Cabrio zum Armee-Pick-up, taz: https://taz.de/Ruestungsproduktion-bei-VW-in-Osnabrueck/!6162104/
- Panzer statt Transporter: Zeitenwende im Brandenburger Mercedes-Werk (Ludwigsfelde; Rafael in Osnabrück), Der Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/panzer-statt-transporter-zeitenwende-im-brandenburger-mercedes-werk-15716120.html
- Rüstung: Mercedes plant möglichen Werksverkauf und KNDS zeigt Interesse, Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ruestung-mercedes-plant-moeglichen-werksverkauf-und-knds-zeigt-interesse/100220617.html
- Von Autos zu Panzerfahrzeugen: KNDS plant Übernahme von VW- und Mercedes-Standorten, Perspektive: https://perspektive-online.net/2026/05/von-autos-zu-panzerfahrzeugen-knds-plant-uebernahme-von-vw-und-mercedes-standorten/
- Christian Schaller: Waffenlieferungen an die Ukraine - „Fahren auf Sicht“ auch was das Völkerrecht angeht, SWP-Aktuell 2023/A 09: https://www.swp-berlin.org/publikation/waffenlieferungen-an-die-ukraine (PDF: https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2023A09_waffenlieferungen_ukraine.pdf)
- Marco Buschmann: „Wer Waffen liefert, ist nicht Kriegspartei“, Interview Westfalen-Blatt (BMJ): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2022/0512_Westfalen-Blatt.html
- Marco Buschmann: „Wir werden nicht zur Kriegspartei“, Interview Augsburger Allgemeine (BMJ): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2023/0114_Augsburger_Allgemeine.html
- Michael Roth zu Kriegspartei und Schwelle der Nichtkriegsführung (mit Verweis auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und Pierre Thielbörger), abgeordnetenwatch.de: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-roth/fragen-antworten/wie-kann-ich-ihre-antwort-verstehen-deutschland-sei-voelkerrechtlich-keine-kriegspartei-geworden-obwohl-das
- Zwei-plus-Vier-Vertrag, Präambel, bpb: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44112/praeambel/
- Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 2, bpb: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44114/artikel-2/
- Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 3, bpb: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44115/artikel-3/
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Ukrainischer Präsident Wolodymyr Selenkyj und Bundeskanzler Friedrich Merz
Bildquelle: EUS-Nachrichten / shutterstock
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