Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am vergangenen Donnerstag, den 09. Juli 2026 wurde die sogenannte „Chatkontrolle 1.0“ vom EU-Parlament bis April 2028 verlängert. (1) Damit haben Plattformbetreiber erneut eine spezielle Ausnahmeregelung erhalten, E-Mails, Nachrichten und Fotos ihrer Nutzer, ohne einen gerichtlichen Beschluss, zu scannen. Offiziell wird dieser Grundrechtseingriff mit dem Ziel der „Aufdeckung sexuellen Missbrauchs von Kindern“ gerechtfertigt.
Hintergrund
Die Ausnahmeregelung Verordnung (EU) 2021/1232 wurde erstmals am 14. Juli 2021 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen. Sie trat vom 02. August 2021 bis zum 03. August 2024 in Kraft. Da die erste Verlängerung unter dem Namen Verordnung (EU) 2024/1307 im Jahr 2024 bis zum 03. April 2026 galt, fand im März 2026 für die zweite Verlängerung der Verordnung eine erneute Abstimmung im EU-Parlament statt. Diese wurde jedoch mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. (2)
Die Abstimmung Juli 2026
Der erneute Versuch für eine zweite Verlängerung am 09. Juli 2026 wurde über ein Eilverfahren von der Parlamentspräsidentin, Roberta Metsola angesetzt. (3) Laut der Webseite der fraktionslosen EU-Abgeordneten Sibylle Berg und Martin Sonneborn ist dieses Eilverfahren jedoch unzulässig. Auf ihrer Seite schreiben sie dazu:
„Das Eilverfahren existiert nur für die erste Lesung, und Artikel 80 der Geschäftsordnung ordnet ausdrücklich an, dass bei Konflikten die Regeln der zweiten Lesung Vorrang haben.“ (4)
Da der Dringlichkeitsantrag am 07. Juli 2026 die erforderliche Mehrheit erhielt, folgte zwei Tage später die entscheidende Abstimmung. (5)
Das Abstimmungsergebnis lautete wie folgt: 314 Abgeordnete stimmten gegen die Verlängerung, 276 stimmten für eine Verlängerung und 17 Abgeordnete enthielten sich. Nach dem reinen Ergebnis wäre die Verlängerung damit erneut abgelehnt worden. Damit haben von insgesamt 719 Abgeordneten nur 607 an der Abstimmung teilgenommen. 112 Abgeordnete haben also bei dieser wichtigen Abstimmung gefehlt.
Auf der Seite des Europäischen Parlaments findet sich jedoch die Erklärung, warum die Verlängerung dennoch bestätigt wurde. Da sich das Verfahren bereits in der zweiten Lesung befand, benötigt das Europäische Parlament in dieser Phase nach Artikel 294 AEUV, Absatz 7 bis 9 eine absolute Mehrheit seiner Mitglieder, um die Position des Rates zurückzuweisen oder zu ändern. Bei 719 Sitzen entsprach das aktuell 360 Stimmen. (6) Eine Verkürzung des Verlängerungszeitraumes bis August 2027 konnte ebenfalls nicht beschlossen werden, da die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht wurde. (7)
In der offiziellen Pressemitteilung heißt es, dass das Abstimmungsergebnis nun
„dem Rat übermittelt [wird], der drei Monate Zeit hat, die Änderungen zu genehmigen oder abzulehnen.“ (8)
Reaktionen
Der Gründer des Nachrichten-Dienstes Telegram, Pawel Durow schrieb am Freitag, den 10. Juli 2026 auf der Social Media Plattform X folgendes:
„Solche Tricks, die früher typisch für Bananenrepubliken waren, werden heute von der EU eingesetzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ (9)
Der Kinderschutzbund gab bereits im März 2023 eine offizielle Stellungnahme zur „Chatkontrolle“ ab. In dieser lautete es wie folgt:
„[…] Diese anlasslose Überwachung von Kommunikation ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit, eines wesentlichen Bestandteils der Meinungsfreiheit und ein wichtiges Kinderrecht. Wir fürchten Auswirkungen auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen allein dadurch, dass diese Option besteht. Eine „Chatkontrolle“ widerspricht dem Bestreben, Grundrechte in einen Ausgleich zu bringen und eine Güterabwägung vorzunehmen. Auch Ermittler*innen und KI-Expert*innen sehen diese Komponente kritisch.“ (10)
Auch der EU-Abgeordnete, Friedrich Pürner meldete sich in einem Videobeitrag auf X zu Wort:
„[…] Die EU-Datenkrake und Überwachungskrake wird in Zukunft mitlesen. Also, passen Sie auf, was Sie schreiben und was Sie formulieren. Im Übrigen nur ganz kurz, dieses vorgeschobene Argument einiger, die dafür gestimmt haben, es ginge hier um Kinderschutz oder ähnliches, das können Sie getrost vergessen. Das ist natürlich Unsinn. Man brauchte halt ein Argument, um die totale Überwachung endlich anlaufen zu lassen.“ (11)
Martin Sonneborn, der seit 2014 Abgeordneter im Europäischen Parlament ist erklärt auf seiner Internetseite:
„[Das] Dringlichkeitsverfahren [wurde] beantragt, um die Chatkontrolle am letzten Tag vor der Sommerpause durchs Europaparlament zu prügeln.“ (12)
Chat-Kontrolle 2.0
Warum die Parlamentspräsidentin, Roberta Metsola dieses Durchpeitschen der Ausnahmeregelung für notwendig erachtet hat, wird im Pressetext zur Abstimmung der zweiten Verlängerung ersichtlich. In der Pressemitteilung heißt es in der deutschen Übersetzung wörtlich:
„Die Ausnahmeregelung soll eine vorübergehende Maßnahme sein, um ein rechtliches Vakuum zu verhindern, während die Gespräche über ein dauerhaftes Regime zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fortgesetzt werden.“(13)
Dies sagt ganz klar, dass die Chat-Kontrolle 1.0 lediglich eine Lücke füllen soll, bis die eigentliche Chat-Kontrolle beschlossen wurde, die weder eine zeitliche Begrenzung enthält noch auf eine freiwillige Anwendung für Plattformanbieter setzt.
Der eigentliche und ursprüngliche CSAM-Verordnungsentwurf ("Chat Control 2.0") der EU-Kommission von 2022 enthält sogenannte Detection Orders. (14) Das bedeutet, dass eine Behörde einem Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen anordnen könnte, bestimmte Inhalte zu erkennen. Wenn ein Messenger echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet (z. B. Signal oder WhatsApp für persönliche Nachrichten), dann kann der Anbieter den Nachrichteninhalt auf seinem Server nicht lesen. Wenn derselbe Anbieter aber gleichzeitig aufgrund einer Detection Order Inhalte erkennen müsste, bleiben theoretisch nur wenige Möglichkeiten. Entweder das sogenannte Client-Side Scanning bei dem eine Prüfung auf dem Gerät vor der Verschlüsselung stattfindet, eine Änderung oder Abschwächung der Verschlüsselungsarchitektur oder andere technische Ansätze, sofern sie den gleichen Zweck erfüllen.
Dies ist auch der Grund, weshalb zahlreiche Kryptografie-Experten, Datenschutzbehörden und auch das Europäische Parlament selbst erklärt, dass der Entwurf praktisch auf Client-Side Scanning hinauslaufen könnte, obwohl dieses Wort im Verordnungstext nicht vorkommt.
Dass die EU bereits nach einer Möglichkeit sucht, die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu umgehen, ist somit kein Geheimnis. Dies schreibt sie auf einer ihrer Webseiten auch klar und deutlich:
„Im Rahmen des EU-Internetforums wurde ein Prozess mit Technologien gestartet, die mögliche technische Lösungen zur Erkennung und Meldung von sexuellem Missbrauch von Kindern in der Ende-zu-Ende verschlüsselten elektronischen Kommunikation abbilden und vorab bewerten […].“(15)
Bisher liegt noch kein Abstimmungstermin für die Chatkontrolle 2.0 vor. (16) Momentan arbeiten die Kommission, der Rat und das Parlament an einem gemeinsamen Gesetzestext. Erst, wenn hier eine Einigung erfolgt, kommt es zu einer Abstimmung im Europäischen Parlament und im Rat. (17)
Kommentar
Ein Grund für das eilige Durchwinken der Verlängerung der Chatkontrolle wurde bereits genannt. Ein anderer könnte sich aus dem Privatleben der Parlamentspräsidentin ergeben, die sich im Mai 2026 mit Mark Zuckerberg von Facebook und Meta sowie Tim Cook von Apple in Kalifornien traf. (18) Dies legen Bilder nahe, die Sonneborn in seinem X-Kanal veröffentlicht hat. Diese beiden Männer dürften ebenfalls ein Interesse an den Chatnachrichten, E-Mails und Fotos ihrer Nutzer haben, denn Daten sind der moderne Goldschatz. Es lässt sich in dieser Zeit kaum mit mehr Geld machen, als mit dem Verkauf von Daten, damit gezielte Werbung geschaltet werden kann und die Menschen gezielt gelenkt werden können. Über letzteres freut sich mit Sicherheit auch die CIA.
Wer nun denkt, das ist alles. Der wird leider enttäuscht. Am 09. Juli 2026 wurde nämlich noch über den digitalen Euro im EU-Parlament abgestimmt. Natürlich wurde hier die nächste Stufe zur Einführung beschlossen. Auch, wenn dies auf den ersten Blick erstmal keine weitreichenden Folgen nach sich zieht. Auf den ersten Blick jedoch nur. Ein zweiter Blick auf die offizielle Seite der EZB (Europäischen Zentralbank) verrät hier mehr. Hier heißt es nämlich:
„Die EZB will für eine potenzielle Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 bereit sein – vorausgesetzt, die Verordnung zum digitalen Euro wird 2026 angenommen. Wir wollen daher ab der zweiten Jahreshälfte 2027 ein zwölfmonatiges Pilotprojekt durchführen, mit dem wir die technischen und operativen Vorbereitungen treffen und die Voraussetzungen für eine reibungslose und sichere Einführung des digitalen Euro schaffen.“ (19)
Der Zeitpunkt für diese weitreichenden Abstimmungen ist vermutlich kein Zufall. Der letzte Tag vor der Sommerpause ist prädestiniert für wichtige Abstimmungen, wenn man sich seiner Sache einigermaßen sicher ist. An diesem Tag sind mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr alle Abgeordneten im Haus für eine Abstimmung – zumal die Abstimmung zur Chatkontrolle erst kurzfristig am 01. Juli 2026 versucht wurde, auf die Tagesordnung zu setzen. Wer storniert hierfür seinen schönen Sommerurlaub? Nun, vermutlich nur diejenigen, die sich in der Politik ihrer Verantwortung noch bewusst sind. Doch das ist in diesen Zeiten kaum noch einer.
Und noch eine wichtige Neuerung ist seit dem 07. Juli 2026 Pflicht. (20) Seit diesem Datum müssen alle neu zugelassenen Pkws und leichte Nutzfahrzeuge in der EU mit den zusätzlichen Sicherheitssystemen nach der EU-General Safety Regulation (GSR, Verordnung (EU) 2019/2144) ausgestattet sein. Dazu gehört auch das Advanced Driver Distraction Warning (ADDW), also ein System zur Warnung, wenn der Fahrer abgelenkt wird. Um dies zu kontrollieren, wird eine sogenannte „Blicküberwachung“ eingesetzt, d.h. Blickrichtung, Augenöffnung oder Kopfhaltung werden dauerhaft während des Fahrens bewertet. Hierzu darf das System Kameradaten verwenden. Dieses System muss jedoch so ausgelegt sein, dass es keine biometrischen Daten zur Identifizierung verarbeitet und in einem geschlossenen Fahrzeugsystem arbeitet. Zudem verlangt die EU gnädiger Weise keine Gesichtserkennung und keine Identifizierung des Fahrers. Dass die EU es nicht verlangt heißt jedoch nicht, dass dieses System nicht trotzdem vorhanden ist. Es zeichnet sich ab, dass die Aussagen und Versprechen, die von der EU und den Politikern im Allgemeinen getätigt werden nicht mal das Blatt Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.
Quellen und Anmerkungen
(1) https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260706IPR46318/combating-child-sexual-abuse-support-for-a-more-limited-eprivacy-derogation; https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-JD%2023-24/file-eu-strategy-to-fight-child-sexual-abuse
(2) https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/document-summary
(3) https://de-rtnews.com/meinung/285477-eu-chatkontrolle-und-weiter-auf-dem-weg-zur-absoluten-dystopie/; https://t.me/ReinerFuellmich/16776
(4) https://parteieuropa.eu/wir-fordern-die-praesidentin-auf-chatkontrolle-1-0-stoppen
(5) https://www.eu-info.de/dpa-europaticker/332733.html
(6) https://www.europarl.europa.eu/olp/en/ordinary-legislative-procedure/overview; https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/tfeu_2012/art_294/oj/deu/pdf; https://www.eu-info.de/dpa-europaticker/332733.html
(9) https://x.com/durov/status/2075599010480427227?s=20
(10) https://kinderschutzbund.de/wp-content/uploads/2023/02/OeA_Stellungnahme_DKSB_Joachim-Tuerk.pdf
(11) https://rtde.org/international/285594-bananenrepublik-methoden-telegram-gruender-kritisiert/
(12) https://www.europarl.europa.eu/meps/de/124834/MARTIN_SONNEBORN/home
(14) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/
(16) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/
(17) https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-JD22/file-combating-child-sexual-abuse-online; https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file
(19) https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/pilot/html/index.de.html
(20) https://commission.europa.eu/news-and-media/news/safer-cars-safer-roads-new-rules-take-effect-2026-07-08_en; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
+++
Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: ein Mann vor vielen Telefonen
Bildquelle: Shutterstock AI / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit der:
Spenden-Kryptowährung „Nackte Mark“: https://apolut.net/unterstuetzen/#nacktemark
oder mit
Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoin
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut