Unter dem Deckmantel des Mieterschutzes setzt die erstarkte Linkspartei auf radikale Verdrängung des freien Marktes aus der Hauptstadtwirtschaft. Die Weigerung, echte Anreize für den Neubau zu schaffen, offenbart das reine Streben nach politischer Macht und setzt das Wohl Hunderttausender Wohnungssuchender leichtfertig aufs Spiel.
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Der Wahlsieg der Partei die Linke macht aus einer Eigentumsfrage ein Regierungsprogramm.
Die Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 hat einer Partei zum Triumph verholfen, die den offenen Angriff auf das Privateigentum zu ihrem zentralen Markenkern erklärt hat (1). Die Linke hat abgeräumt: In den Vorwahlumfragen lag sie mit rund 21 Prozent knapp vor der schwächelnden CDU (20 Prozent), um ihr Ergebnis im Vergleich zu 2023 am Ende schlicht zu verdoppeln (2). Getragen von einer Welle unter 35-Jährigen und erstmals befeuert von 16- und 17-jährigen Erstwählern, hat die Partei die Angst vor dem Mietenwahnsinn knallhart mit dem Slogan „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ instrumentalisiert (3). 37 Prozent der Berliner trauten der Linken bei der Wohnungsfrage die besten Lösungen zu. Selbst bei der allgemeinen Problemlösungskompetenz hängte sie die CDU mit 20 zu 15 Prozent mühelos ab (4).
Die Berliner Wahlsiegerin Elif Eralp zögerte nicht, aus diesem Machtgewinn eine Radikalforderung zu zimmern (5):
„Wir werden den Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen umsetzen.“.
Die Partei kam zu der Einschätzung, dass ein Gesetz zur Vergesellschaftung die im Grundgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Schon im ersten Regierungsjahr soll deswegen ein sogenanntes Vergesellschaftungsgesetz durchgepeitscht werden, flankiert von einem Mietendeckel für Landeseigene, einem strammen Landesamt für Mieterschutz und massiver Verstaatlichung der Bautätigkeit.(6) Das Zielkreuz ist scharf gestellt: Konzerne ab 3.000 Wohnungen (7) stehen auf der Abschussliste. Es geht um rund 220.000 bis 240.000 Wohnungen. Das sind fast ein Fünftel des gesamten Berliner Marktes. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ (8) will diese Bestände dem freien Markt radikal entziehen und der öffentlichen Verwaltung einverleiben. Wie radikal die Initiative ihre Forderung begründet, zeigt bereits die Sprache auf ihrer eigenen Website. Dort heißt es unter der Rubrik „Argumente“dazu (8):
„Berlin ist unser aller Zuhause, droht aber zu einer Stadt der Reichen zu werden. Die Mieten explodieren, wir werden verdrängt, die Konzerngewinne steigen und unsere Politiker*innen schauen zu. Wir haben die Faxen dicke!“
Die Grünen bieten sich als willige Vollstrecker an. Werner Graf tönte offen, er habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass auch er vergesellschaften wolle (9). Die SPD hingegen bietet das Bild eines gelähmten Haufens: Während Steffen Krach das Bündnis mit Enteignungsteufeln vollmundig ablehnt, hält sich das schwammige SPD-Wahlprogramm jedes Hintertürchen offen (10). Die CDU schlägt Alarm, verweigert sich dem Enteignungswahn und beschwört stattdessen den Neubau (11). Doch Linken-Chefin Ines Schwerdtner diktiert der künftigen Koalition bereits die Bedingungen auf (12):
„Für uns ist das klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden.“
Der Volksentscheid von 2021 wird zum politischen Rammbock
Als politisches Schutzschild nutzt Die Linke das Votum von 2021: Satte 57,6 bis 59,1 Prozent der Berliner, bei einer Beteiligung von 73,5 Prozent, forderten damals den Entzug privaten Eigentums (13). Die Feindbilder hießen schon damals Vonovia und Deutsche Wohnen, die allein über 115.000 Wohnungen in der Hauptstadt hielten. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ leitete daraus einen weitreichenden politischen Auftrag ab und formulierte es auf ihrer Website so (8):
„Die Menschen in Berlin haben der Regierung einen klaren Auftrag zur Vergesellschaftung gegeben. Wir wollen mitbestimmen und sind nicht bereit, weiter die Konzerngewinne mit unserer Miete zu bezahlen. Berlin soll unser Zuhause bleiben!“
Die Linke versteht sich dabei als politischer Vollstrecker dieses vermeintlichen Auftrags.
Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission befand 2023 folgerichtig, dass der Griff nach privatem Eigentum verfassungsrechtlich machbar sei (7). Die Initiative legte sofort mit einem eigenen Gesetzesentwurf nach. Die verprellte rot-schwarze Vorgängerregierung, flüchtete sich jedoch in ein zahnloses Rahmengesetz und verweigerte das konkrete Enteignungsgesetz, ein Schauspiel, das Aktivisten und Opposition als feige Verschleppung geißelten.
Niklas Schenker bringt den neuen ideologischen Druck innerhalb seiner Partei unverblümt auf den Punkt (13):
„Die Linke musste über viele Jahre das Vertrauen der mietenpolitischen Bewegung zurückgewinnen. Für jene ist unsere Hypothek als Linke viel eher, dass wir trotz Regierungsbeteiligung den Volksentscheid ‚Deutsche Wohnen & Co. enteignen‘ nicht umsetzen konnten.“
Das Grundgesetz ist kein Freibrief, oder doch?
Was die Politik beschönigend Vergesellschaftung nennt, ist in Wahrheit ein historisch einmaliger Staatseingriff. Zwar regelt Artikel 14 GG die klassische Enteignung für konkrete Infrastruktur wie Autobahnen. Doch die Linke greift zu einer juristischen Atombombe: Artikel 15 Grundgesetz. Dieser erlaubt die Verstaatlichung von Grund, Boden und Produktionsmitteln, ein Paragraph, der seit Verabschiedung des Grundgesetzes unangetastet im Tresor lag. Genau auf diesen bislang kaum angewandten Verfassungsartikel stützt sich der Vorstoß der Linken. Artikel 15 GG eröffnet dafür ausdrücklich die Möglichkeit. Der entscheidende Satz lautet (14):
„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“
Der Paragraph ist das Relikt eines historischen Kompromisses: Als das Grundgesetz 1948/49 verhandelt wurde, konnten sich Bürgerliche und Sozialdemokraten nicht auf ein Wirtschaftsmodell einigen. Artikel 15 sollte dem Gesetzgeber die Tür zur Verstaatlichung einen Spalt offenhalten. Doch er ist eben kein Blankoscheck, sondern an messerscharfe rechtliche Hürden gebunden (7).
Während die Senatskommission grünes Licht signalisierte, schlägt der Verfassungsrechtler Ulrich Battis scharf Alarm: Er warnt vor eklatanter Unzuständigkeit, drastischer Unverhältnismäßigkeit und Kollisionen mit dem EU-Recht. Battis macht zugleich deutlich, dass die grundsätzliche Zulässigkeit einer Vergesellschaftung noch nichts über ihre konkrete rechtliche Umsetzung aussagt (15):
„Die Expertenkommission hat gesagt: Grundsätzlich ist eine Vergesellschaftung möglich. Aber was heißt schon grundsätzlich? Es kommt auf die Feinarbeit und auf den konkreten Fall an. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beurteilen wird.“
Es geht hier längst nicht mehr um verengte ideologische Parolen, sondern um knallharte Verfassungsfragen: Kompetenz, Gemeinwohl und Milliardenentschädigungen.
Die Milliardenrechnung wartet bereits
Die Linke plant die Enteignung über eine gigantische Anstalt öffentlichen Rechts, die sich auf dem Finanzmarkt verschulden soll. Der Clou dabei ist ein echter Preisdrucker-Trick: Der Gesetzentwurf der Enteignungs-Initiative fordert sogar einen Abschlag von bis zu 60 Prozent. Die Zeche soll dem Verkäufer aufgebürdet und über bis zu 100 Jahre aus den Mieten abbezahlt werden (7). Elif Eralp kalkuliert eiskalt, dass die Entschädigung bis zu 40 Prozent unter dem realen Verkehrswert liegen dürfe. Sie rechnet die Enteignung unverfroren schön (16):
„Es ist so, dass wir bis zu 40 Prozent unter dem Verkehrswert vergesellschaften können und das ist ein sehr gutes Geschäft. Wir wollen das langfristig über Kredite und Mieteinnahmen refinanzieren.“
Fliegen den Verfechtern diese Schätzungen um die Ohren, droht die Pleite: Würde zum Marktpreis entschädigt, stünden bis zu 36 Milliarden Euro im Raum. Der Landesrechnungshof warnt bereits vor dem juristischen Harakiri, Eigentümer mit Billig-Abfindungen abzuspeisen – je dreister der Abschlag, desto sicherer das Scheitern in Karlsruhe. Konstantin Kholodilin vom DIW legt den Finger in die offene Wunde: Zahlt der Staat Marktpreise, muss Berlin für Milliardenkredite bürgen. Bei Turbulenzen zahlt der Steuerzahler. Prellt der Staat die Eigner, kippt das Verfassungsgericht das Gesetz (17).
Der wohl bitterste Aspekt der Debatte ist von niederschmetternder Einfachheit: Durch den milliardenschweren Eigentümerwechsel entsteht nicht ein einziger neuer Quadratmeter Wohnraum. Alexander Schirp von den Unternehmensverbänden macht die Absurdität dieses Vorhabens deutlich: (18):
„Ein solcher Weg bindet über Jahre politische Kraft, juristische Ressourcen und finanzielle Mittel, ohne dass am Ende auch nur eine einzige neue Wohnung entsteht.“
Wohnungsmangel lässt sich nicht enteignen
Berlin schlittert ungebremst in eine Katastrophe: Dem Markt fehlen laut Pestel-Institut mindestens 58.000 Wohnungen (18). Dass die Mieten seit 2016 um absurde 70 Prozent durch die Decke geschossen sind, ohne dass die Gehälter Schritt hielten, ist ein Skandal (7). Doch der linke Reflex, Mangel durch Verstaatlichung zu bekämpfen, ist ein gefährlicher Denkfehler.
Der Branchenriese Vonovia hält in Berlin rund 138.000 Wohnungen (19) (ein Marktanteil von knapp acht Prozent). Trotz permanenter Stigmatisierung baut der Konzern: Über 1.000 Wohnungen sind in der Pipeline, 300 wurden 2026 fertiggestellt. Seit 2013 flossen zwei Milliarden Euro in mehr als 6.000 Neubauten. (20) Vonovia-Chef Luka Mucic kontert die Enteignungsphantasien gewohnt trocken (21):
„Ich glaube nicht, dass die Vergesellschaftung irgendeine Lösung des Problems bringt, sondern dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen, in denen man wieder mehr Neubau realisieren kann.“
Experten fordern stattdessen Pragmatismus: Neubau fördern, Genossenschaften stärken. Der Bauindustrieverband Ost warnt dringend vor dem Vertrauensverlust bei Investoren (10), während Robert Momberg den Stopp der ideologischen Hetze verlangt. Der wahren Konfliktlinie kann man nicht mehr ausweichen: Es heißt nicht Volk gegen Spekulanten, sondern staatssozialistische Übernahme gegen Neubau und private Investitionen.
Die Linke hat die Krise selbst mitproduziert
Der wohl peinlichste Scheinheiligkeits-Faktor dieser Debatte liegt in der eigenen Parteigeschichte: Die Verfechter der Enteignung bekämpfen heute Gespenster, die sie einst selbst riefen. Die Linke regierte Berlin von 2002 bis 2011 mit der SPD und von 2016 bis 2023 in einem rot-rot-grünen Bündnis. Ihre Vorgängerin PDS war die Architektin des Berliner Ausverkaufs (13).
Am 25. Mai 2004 verschleuderte der rot-rote Senat die gemeinnützige GSW. Fast 66.000 öffentliche Wohnungen wurden auf den privaten Markt geworfen. Harald Wolf, damaliger PDS-Wirtschaftssenator, flüchtet sich heute in billige Reue (10):
„Es war eine Scheiß-Entscheidung.“
Die Ursachen lagen demnach im desaströsen Haushalt. Nach dem Berliner Bankenskandal (2000) herrschte Ebbe in den Kassen. Unter Wowereits Diktat („Sparen, bis es quietscht“ (22)) und Sarrazins Eiserner Hand wurden Stadtwerke und Gasversorger verscherbelt (23), kommunalen Wohnungsgesellschaften die Substanz entzogen. Die Gehag wurde ab 1998 nach und nach veräußert (24), die GSW 1999 freigegeben (25).
Ein PDS-Rettungsversuch über eine Genossenschafts-Holding scheiterte kläglich. 2004 ging die GSW mit 65.700 Wohnungen für lächerliche 405 Millionen Euro an die Heuschrecken-Fonds Whitehall und Cerberus (die zusätzlich 1,5 Milliarden Euro Schulden übernahmen). Einzig die Grünen stimmten dagegen, obwohl sie selbst die Privatisierung von 100.000 Einheiten forderten.
Insgesamt verramschte Berlin zwischen 1990 und 2005 über 200.000 Wohnungen (26). Heute versuchen CDU und SPD krampfhaft, das verlorene Eigentum wieder auf eine halbe Million Einheiten hochzujagen. Harald Wolf gesteht späte Ahnungslosigkeit ein (10):
„Wir haben auch unterschätzt, dass wir es bei den finanzmarktorientierten Immobilienunternehmen mit einem neuen Typ zu tun hatten, der sich von den traditionellen Vermietern stark unterscheidet.“
Und ausgerechnet diese politischen Strategen wollen heute glaubhaft machen, die Partei habe sich verändert, während inzwischen neue und womöglich noch unfähigere Kräfte in ihren Reihen sitzen?
Der Bund zieht die Notbremse, Karlsruhe bekommt das letzte Wort
Im Bund läuten derweil die Alarmglocken: Die Bundesregierung will das Berliner Verstaatlichungsexperiment im Keim ersticken. Der Koalitionsausschuss von CDU und SPD zog bereits im Juli die Zügel an, Friedrich Merz schoss nach der Wahl scharf gegen den Berliner Sonderweg und sagte, das Gesetz gegen Enteignungen solle schnell kommen (27). Markus Söder polterte mit einer Breitseite gegen den „Berliner Sozialismus“.
Angesichts einer möglichen Linksregierung stellt der bayerische Ministerpräsident nun auch Finanzhilfen infrage: Söder fordert Nachverhandlungen beim Länderfinanzausgleich sowie beim Hauptstadtfinanzierungsvertrag, der Berlin erst kürzlich mehr Bundesmittel für Sicherheit und Kultur zusicherte. Sollte Berlin Enteignungen weiterverfolgen, müsse das Abkommen neu aufgerollt werden. Die finanzielle Gegenwehr begründete der CSU-Chef mit scharfer Kritik an der künftigen politischen Ausrichtung (28):
„Es kann nicht sein, dass extremistische Politik, antidemokratische Politik noch belohnt wird, und vor allen Dingen antisemitische. Es kann nicht sein, dass der Bund endlos Geld zahlt und wir endlos Geld zahlen dafür, dass wir am Ende eine antisemitische Führung haben, in der bei Partys Clankriminelle dabei sind.“
Doch ganz so einfach kann der Bund die Berliner Enteigner nicht aushebeln. Zwar hat der Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG (29) die konkurrierende Gesetzgebung bei Vergesellschaftungen, doch Art. 72 Abs. 2 (30) setzt strenge Hürden. Ein reines „Verhinderungsgesetz“, das nur dazu dient, ein Land zu blockieren, hält vor dem Bundesverfassungsgericht kaum stand. Stefanie Hubig stellt klar (31):
„Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich.“
Hinter den Kulissen wird also nach juristischen Trickkisten gesucht: Marco Buschmann schlug vor, Artikel 15 stur auf den Verteidigungsfall zu beschränken. Bayern fordert per Bundesratsinitiative (Drucksache 380/26) die gesetzliche Pflicht zur Sofort-Entschädigung zum vollen Verkehrswert (32) Staatsrechtler wie Christoph Degenhart warnen vor Bundes-Kompetenzüberschreitungen, während Joachim Wieland betont, dass für ein echtes Aus von Artikel 15 eine 2/3-Mehrheit zur Grundgesetzänderung nötig wäre (32)
Alexander Dobrindt lässt im Innenministerium bereits an einer Bundesbremse schrauben. Der Streit steuert unaufhaltsam auf Karlsruhe zu. Klagen der betroffenen Konzerne, ein Bund-Länder-Streit und abstrakte Normenkontrollen sind garantiert. Bis das Bundesverfassungsgericht das Machtwort spricht, stürzt Berlin in Jahre der Rechtsunsicherheit (33).
Wenn das Eigentum wackelt, wackeln auch die Kredite
Der verheerendste Kollateralschaden betrifft nicht nur Vonovia und Deutsche Wohnen, sondern trifft das Herz des deutschen Finanzsystems. Der Gesetzentwurf sieht vor, bestehende Hypotheken und Grundschulden auf den vergesellschafteten Beständen einfach auszulöschen. Neue Sicherheiten dürften nicht mehr bestellt werden. Damit wird die Axt an das Fundament der Immobilienfinanzierung gelegt. Verfassungsrechtler Frank Schorkopf von der Universität Göttingen zieht eine düstere Bilanz (16):
„Auf diesen Wohnungen liegen Hypotheken und Grundschulden, sodass diese Enteignung – und das spielt eine große Rolle in dieser Debatte – auch die Grundpfandrechte bedroht. Wenn man Pech hat, kann das ganze Banken ins Rutschen bringen.“
Damit schließt Die Linke einen zynischen Zirkel. Ausgerechnet die Partei, die das Tafelsilber einst an Finanzinvestoren verscherbelte, schwingt sich heute zur Retterin vor den bösen Konzernen auf. Nach einer personellen Häutung und einer Verdopplung der Mitglieder (in Neukölln gar Verdopplung bis Verdreifachung) feiert sie den Klassenkampf am Wohnungsmarkt. Selbst Figuren wie Rouzbeh Taheri, der 2005 aus Protest gegen die damalige PDS-Privatisierungspolitik austrat, sind als Enteignungs-Aktivisten wieder an Bord. Die Berliner Wirtschaft warnt vor diesem Spiel mit dem Feuer:
„Berlin kann sich keine Experimente mit ungewissem Ausgang leisten, die die Politik für lange Zeit lähmen würden.“
Ideologie auf Pump: Wer enteignet, zahlt doppelt
Die politische Pointe grenzt an Absurdität: Die Brandstifter von gestern präsentieren sich heute als die Feuerwehr von morgen. Doch das Grundgesetz ist keine Spielwiese für ideologische Experimente. Wer Eigentum per Dekret umverteilt, verteilt vor allem gigantische Risiken, Milliardenschulden und politische Macht. Wer nur auf vermeintlich billige Mieten schielt, ignoriert den Trümmerhaufen, den ein solcher Eingriff in der Wirtschaftsordnung hinterlässt.
Geschichte wiederholt sich als Tragödie: Erst verkaufte Berlin Wohnungen aus klammen Kassen, dann kaufte die Stadt sie teuer zurück, nun soll die Enteignungskeule geschwungen werden. Die Zeche verschwindet nicht. Sie wird nur dem Steuerzahler aufgebürdet.
Harald Wolf nannte die damaligen Verkäufe „unsere Hypothek“. Die heutige Linke macht daraus die Hypothek der gesamten Stadt.
Quellen und Anmerkungen
(2) https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-vorwahl-berlin-100.html
(3) https://dielinke.berlin/vergesellschaftung/
(4) https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/analyse-abgeordnetenhauswahl-berlin-100.html
(5) https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/berlin-wahlkampf-enteignung-immobilienkonzerne-100.html
(6) https://www.fr.de/politik/berlin-wahl-2026-eralps-programm-enteignung-mietendeckel-zr-94502073.html
(7) https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wohnungen-vergesellschaftung-berlin-100.html
(10) https://www.n-tv.de/politik/Linke-steuert-mit-Enteignungsplan-auf-Konfrontationskurs-id31328924.html
(11) https://www.cdu.de/aktuelles/abgeordnetenhauswahl-berlin/enteignung-schafft-keinen-neuen-wohnraum/
(13) https://taz.de/Ausverkauf-der-Stadt/!6010700/
(14) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
(19) https://www.boerse-global.de/vonovia-aktie-138-000-wohnungen-unter-vergesellschaftungs-druck/826749
(22) https://www.berliner-zeitung.de/article/zensus-folgen-fuer-berlin-sparen-bis-es-quietscht-56866
(23) https://taz.de/taz-enthuellt-Berlins-Geheimvertraege/!5133154/
(24) https://welterbe-siedlungen-berlin.de/thema/verkauf-der-gehag/
(25) https://www.bmgev.de/mieterecho/artikel/15-jahre-gsw-verkauf
(26) https://archplus.net/en/archiv/ausgabe/241/privatisierungspolitik-in-berlin-seit-1990/
(27) https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-enteignungen-verbot-gesetz-100.html
(29) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html
(30) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_72.html
(31) https://www.vorwaerts.de/inland/vergesellschaftung-berlin-warum-der-bund-ein-anti-gesetz-plant
(32) https://www.n-tv.de/politik/Linke-steuert-mit-Enteignungsplan-auf-Konfrontationskurs-id31328924.html
+++
Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: Häuser in Berlin
Bildquelle: high fliers / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit der:
Spenden-Kryptowährung „Nackte Mark“: https://apolut.net/unterstuetzen/#nacktemark
oder mit
Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoin
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut