Wie Palantir Deutschlands Sicherheitsbehörden verbindet und spaltet
Dieselbe Software, die vier Länderpolizeien für unverzichtbar halten, hat die Bundeswehr als untragbares Sicherheitsrisiko zurückgewiesen – zwei Behörden desselben Staates, dieselbe Firma, entgegengesetzte Urteile. Palantirs Analyseplattform ist längst zum Betriebssystem des deutschen Sicherheitsstaats geworden, so tief eingewachsen, dass der Staat sie weder einheitlich nutzen noch geschlossen zurückweisen kann. Der erste Teil kartiert Anatomie und Bruch: was die Software tut, wer sie einsetzt, wer sie verweigert – und warum Karlsruhe ihr Grenzen zieht, während der lange Arm des CLOUD Act die eigentliche Souveränitätsfrage stellt.
Ein Meinungsbeitrag von Michael Hollister.
Die privaten Betriebssysteme der Macht – Teil 1
Dieselbe Software, die vier Länderpolizeien für unverzichtbar halten, hat die Bundeswehr im April dieses Jahres als untragbares Sicherheitsrisiko zurückgewiesen. Während die bayerische Polizei mit der Analyseplattform des US-Konzerns Palantir rund 39 Millionen Personendatensätze durchsucht, erklärte der Inspekteur des Cyber- und Informationsraums, es sei „unvorstellbar“, Industriemitarbeiter auf den nationalen Datenbestand zuzulassen. Zwei Behörden desselben Staates, dieselbe Firma, zwei entgegengesetzte Urteile – und dazwischen keine Brücke, sondern ein offener Bruch.
Der Widerspruch fällt in ein Jahr, in dem Palantir jeden Zweifel an seinem Geschäftsmodell mit Zahlen erschlägt. Im zweiten Quartal 2026 stieg der Umsatz des Konzerns nach eigenen Angaben um 93 Prozent auf 1,935 Milliarden Dollar, der Umsatz mit US-Regierungsstellen legte um 90 Prozent zu, das Geschäft mit Unternehmenskunden in den Vereinigten Staaten sogar um fast 150 Prozent. Allein im August kletterte die Aktie um mehr als die Hälfte, die Marktkapitalisierung erreichte zeitweise über 440 Milliarden Dollar – nur wenige Prozent unter dem Allzeithoch vom November 2025. Der Markt bewertet Palantir längst nicht mehr als Softwarehaus, sondern als Infrastruktur, an der man auf Jahre nicht vorbeikommt.
Genau darin liegt der Kern dieser Analyse. Als das Bundesverfassungsgericht am 16. Februar 2023 über den Einsatz von Palantirs Software in Hessen urteilte, benutzte es in seiner englischen Urteilsfassung ein bemerkenswertes Wort: Gotham, das Kernprodukt des Konzerns, sei ein „operating system“, ein Betriebssystem. Der Begriff ist keine journalistische Zuspitzung, sondern die Beschreibung des höchsten deutschen Gerichts. Er trifft, was Palantir für den Sicherheitsstaat geworden ist – so wie das Analysesystem Aladdin des Vermögensverwalters BlackRock zum Betriebssystem der Finanzmärkte wurde, das wir in einer früheren Analyse seziert haben. Palantir ist das zweite dieser privaten Betriebssysteme der Macht, und es sitzt tiefer im Staat, als die meisten Debatten es wahrhaben wollen.
Die Frage, die unter dem Streit liegt
Die öffentliche Auseinandersetzung um Palantir verläuft fast immer moralisch: Ist die Software gefährlich, ist ihr Mitgründer Peter Thiel als Trump-Unterstützer ein Problem, darf ein amerikanischer Konzern deutsche Polizeidaten verarbeiten? Diese Fragen sind legitim, aber sie verdecken die strukturell interessantere. Sie verkürzen einen Machtkonflikt auf eine Personalie.
Die tiefere Frage lautet: Wie kann ein privates Betriebssystem gleichzeitig Rückgrat und Sicherheitsrisiko desselben Staates sein? Vier Länder bauen ihre Ermittlungsarbeit darauf auf, während Militär und Inlandsgeheimdienst des Bundes es aus grundsätzlichen Erwägungen verweigern. Und dahinter steht die eigentliche Machtfrage: Wer kontrolliert die Dateninfrastruktur, auf der der Staat seine sensibelsten Aufgaben ausführt, wenn diese Infrastruktur einem börsennotierten Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten gehört? Dieser erste Teil kartiert die Anatomie und den Bruch – was die Software tut, wer sie einsetzt, wer sie verweigert und warum Karlsruhe ihr Grenzen zieht. Der zweite Teil wird der Frage nachgehen, wer an diesem Betriebssystem verdient und wer es besitzt.
Anatomie eines Betriebssystems
Palantirs Software macht etwas technisch Unspektakuläres und in seinen Folgen Weitreichendes: Sie führt Datenbestände zusammen, die zuvor getrennt lagen. Polizeiliche Vorgänge, Kommunikationsdaten, Registerinformationen, Kontaktdaten, Bewegungs- und Reiseinformationen, in Hessen auch massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen – Informationen, die in verschiedenen Systemen und Formaten gespeichert sind, werden in einer einzigen Umgebung verknüpft und als Netzwerk aus Personen, Orten und Ereignissen sichtbar gemacht. Aus verstreuten Einzeldaten entsteht ein durchsuchbares Beziehungsgeflecht, das sich auf Karten und in Netzwerkdiagrammen darstellen lässt. Der Hersteller verspricht, auf diese Weise gänzlich neue Ermittlungsansätze zu erzeugen; Kritiker sprechen von einer Superdatenbank, die es in dieser Form nie geben sollte.
Wie das in der Praxis aussieht, hat die Frankfurter Polizei Journalisten mehrfach vorgeführt. Bei einer Verkehrskontrolle stellt sich heraus, dass ein sogenannter Gefährder im Wagen sitzt, ein Islamist, dem schwerste Gewalttaten zugetraut werden. Mit dieser Schwelle lässt sich die hessische Software anwerfen. Sie verknüpft die vorhandenen Daten, findet das kontrollierte Fahrzeug wieder, wirft die Namen aller Straftäter im umliegenden Wohngebiet aus und zeigt in Echtzeit, wohin sich ein angebrachter Peilsender bewegt. Was früher Tage manueller Recherche über verschiedene Anwendungen und Datenbanken hinweg kostete, geschieht in einer einzigen Oberfläche in Sekunden. Genau dieser Geschwindigkeitsgewinn ist das Verkaufsargument der Innenministerien, und er ist real.
Die Kehrseite ist ebenso real. Schon wer eine Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann in dieses Geflecht geraten. In Bayern durchsucht die Plattform nach Angaben der Datenschutzaufsicht rund 39 Millionen Personendatensätze, darunter Daten von Zeugen, Geschädigten, Sachverständigen und Menschen, die lediglich den Polizeinotruf gewählt haben. Das System kennt keine Unschuldsvermutung; es kennt nur Verbindungen. Teilweise wird die Software auch für das sogenannte Predictive Policing genutzt, für die Berechnung von Verbrechenswahrscheinlichkeiten, auf die mit verstärkter Polizeipräsenz reagiert wird. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Nachvollziehbarkeit: Quellcode und Algorithmen liegen nicht offen, sodass die Ergebnisse der Analyse von außen nicht überprüfbar sind – eine Blackbox, die Verdacht erzeugt, ohne ihren Rechenweg zu zeigen.
Der Begriff Betriebssystem trifft dabei genauer, als er zunächst klingt. Ein Betriebssystem verwaltet nicht die Inhalte, sondern die Umgebung, in der Inhalte überhaupt erst nutzbar werden; es legt fest, welche Programme miteinander sprechen dürfen und in welcher Sprache. Genau das leistet Palantirs Plattform für Behördendaten. Der Konzern führt seine Produkte in zwei Linien: Gotham richtet sich an Sicherheits- und Verteidigungsbehörden, Foundry an Unternehmen und Verwaltungen. Beiden gemeinsam ist eine sogenannte Ontologie – ein digitales Modell, das Menschen, Orte, Fahrzeuge, Ereignisse und ihre Beziehungen zueinander in einer einheitlichen Struktur abbildet. Erst diese Ontologie macht aus einem Datensilo ein durchsuchbares Abbild der Wirklichkeit. In Deutschland tritt Palantir dabei nicht nur als amerikanischer Konzern auf, sondern verfügt seit 2015 über einen eigenen Standort und über eine deutsche Tochter, die den Vertrieb und die Anpassung an die hiesigen Behörden begleitet.
Betrieben wird dieses Betriebssystem selten allein von Beamten. Palantir liefert seine Produkte nicht als fertige Standardsoftware, sondern passt sie an die Strukturen der jeweiligen Behörde an – und dafür arbeiten Mitarbeiter des Konzerns in den Sicherheitsbehörden mit. Sie importieren die Daten aus den polizeilichen Quellsystemen, halten die Plattform am Laufen, entwickeln sie weiter. Diese Verschränkung von privatem Anbieter und hoheitlicher Aufgabe ist kein Randdetail. Sie ist der Punkt, an dem sich später der Staat selbst spalten wird, weil dieselbe Betreuung, die den Ländern selbstverständlich erscheint, für Militär und Geheimdienst zum Ausschlussgrund wird. Wer das Betriebssystem wartet, hat potenziell Einblick in das, was darauf läuft – und dieser Gedanke lässt sich, einmal ausgesprochen, nicht mehr zurücknehmen.
Die Landkarte: Wer nutzt, wer verweigert
Der deutsche Palantir-Einsatz begann in Hessen. 2017 kaufte das Land unter einer schwarz-grünen Regierung Gotham und betrieb es unter dem Namen Hessendata – als erstes Bundesland und lange als Pionier. Ein Jahr später schuf der Landtag eigens eine Rechtsgrundlage, um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung zu tragen; von dieser Befugnis wurde nach den Feststellungen des Verfassungsgerichts jährlich tausendfach Gebrauch gemacht. Bayern folgte mit einer strategisch bedeutsameren Konstruktion: Der Freistaat schloss einen Rahmenvertrag mit Palantir, der es anderen Ländern erleichtert, dasselbe Produkt zu übernehmen. Die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, kurz VeRA, ist seit 2024 im Einsatz, in mehreren Dutzend Fällen auch für Eigentums- und Vermögensdelikte. Nordrhein-Westfalen nutzt Palantir-Technik seit mehreren Jahren, Berlin hat den Einsatz jüngst gesetzlich freigegeben. Die Kosten in den nutzenden Ländern summieren sich auf Dutzende Millionen Euro. Hinter der nüchternen Aufzählung steht eine ungelöste Grundsatzfrage, die selbst in den nutzenden Ländern offen ausgesprochen wird: Ist Gotham eine technische Brückentechnologie, bis eine europäische Lösung reif ist – oder der Beginn einer permanenten, softwaregestützten Überwachungsarchitektur, aus der es keinen Weg zurück gibt? Der fünfjährige Vertrag ohne Ausstiegsklausel in Baden-Württemberg legt nahe, dass sich diese Frage nicht mehr abstrakt stellt, sondern bereits durch Fakten beantwortet wird.
Baden-Württemberg ist der jüngste und in mancher Hinsicht aufschlussreichste Neuzugang. Im November 2025 machte der Landtag mit einer Änderung des Polizeigesetzes den rechtlichen Weg frei – gegen den Protest des grünen Koalitionspartners, der den Kauf zwar kritisierte, aber nicht verhinderte. Der Vertrag war zu diesem Zeitpunkt längst unterschrieben: rund 25 Millionen Euro über fünf Jahre, ohne Ausstiegsklausel. Innenminister Thomas Strobl versicherte, die Daten lägen in gesicherten Rechenzentren in Deutschland, ausschließlich unter polizeilicher Hoheit, ein Zugriff aus dem Ausland sei ausgeschlossen; das Parlamentarische Kontrollgremium solle die Arbeit mit der Software überwachen und regelmäßig IT-Sicherheitsberichte erhalten. Ab dem zweiten Quartal 2026 soll die Polizei tatsächlich mit der Software arbeiten – eine Bindung über Jahre, aus der kein vertraglicher Ausweg vorgesehen ist.
Bemerkenswert ist die Beharrlichkeit, mit der die nutzenden Länder an der Software festhalten. Als Fachleute in einem öffentlichen Appell vor den Risiken der Plattform warnten, ließen die Innenminister der betroffenen Länder erkennen, dass sie an ihrem Kurs nichts ändern. Im Kreis der Innenminister herrscht dabei durchaus das Bewusstsein, dass die Abhängigkeit von einem US-Produkt heikel ist; man sei sich im Prinzip einig, hieß es, künftig möglichst deutsche Software einzusetzen. Nur ändert dieses Bekenntnis nichts an der Gegenwart – eine deutsche Alternative existiert bislang nicht in einsatzreifer Form, und der bayerische Rahmenvertrag hat Gotham faktisch zum Quasi-Standard gemacht, an den weitere Länder ohne eigenes Vergabeverfahren andocken können. Das Bekenntnis zur Souveränität und die Praxis der Beschaffung laufen auseinander.
Dem stehen die Verweigerer gegenüber, und sie sind zahlreicher, als die Ausweitung vermuten lässt. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf alternative Lösungen; Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens erteilte einer Palantir-Software in ihrem Land eine ausdrückliche Absage. Schleswig-Holstein plante eine eigene Ausschreibung für Analysesoftware und betonte, nicht mit Palantir zu arbeiten. Auch jenseits der Grenze wächst die Skepsis: In der Schweiz kam eine Prüfung zu dem Schluss, die Software berge erhebliche Risiken. Der Befund ist eine zerklüftete Landkarte: kein bundesweiter Standard, sondern ein Flickenteppich aus Ländern, die dasselbe private Betriebssystem gegensätzlich bewerten – und ein Rahmenvertrag aus Bayern, der als Türöffner bereitliegt, falls die Zauderer umschwenken. Der Aktienkurs des Konzerns hat sich binnen eines Jahres mehr als verdoppelt, auch weil in Europa immer mehr Behörden die Software nutzen oder darüber nachdenken.
Der gespaltene Staat
Die tiefste Bruchlinie verläuft nicht zwischen den Ländern, sondern innerhalb des Bundes – und sie führt an die Kernfrage der Souveränität. Im April 2026 stellte Vizeadmiral Thomas Daum, Inspekteur des Cyber- und Informationsraums der Bundeswehr, klar, dass Palantir am Aufbau der geplanten Bundeswehr-Cloud nicht mitwirken werde. Seine Begründung zielte nicht auf die Technik, deren Funktionalität er ausdrücklich schätzte, sondern auf das Betriebsmodell. Bei der NATO betrieben Mitarbeiter des Konzerns selbst die Software; für die Bundeswehr komme dieses Modell nicht infrage. So sehr man an der Leistungsfähigkeit interessiert sei, so wenig lasse sich rechtfertigen, dass Angehörige eines privaten Anbieters Zugang zum nationalen Datenbestand erhielten, solange die Truppe die Kontrolle darüber nicht vollständig selbst behalte.
Die geprüften Alternativen tragen europäische Namen: ein Stuttgarter Anbieter, der eine Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vorweisen kann, ein Berliner Start-up und der französische Konzern ChapsVision. Für die deutsche Verteidigungs- und Sicherheitstechnik ist das mehr als eine Beschaffungsfrage; es ist der Versuch, eine eigene Schicht kritischer Software aufzubauen, die nicht unter fremder Rechtsordnung steht. Der Weg gilt als langwieriger und teurer, aber als sicherer.
Wenige Wochen später fiel im Bundesamt für Verfassungsschutz eine gleichgerichtete Entscheidung. Der Inlandsgeheimdienst vergab den Auftrag für eine neue Software zur Analyse großer Datenmengen nicht an Palantir, sondern an ebenjenes französische Unternehmen ChapsVision und dessen System ArgonOS. Auch hier lautete das Motiv digitale Souveränität: Die Hoheit über sensible Datenbestände solle im nationalen beziehungsweise europäischen Raum verbleiben, die technologische Abhängigkeit von US-Dienstleistern verringert werden. Der Inlandsgeheimdienst, dessen Kerngeschäft der Umgang mit sensibelsten Personendaten ist, entschied sich also bewusst gegen den Marktführer. Dieselbe Software, die vier Länderpolizeien als unverzichtbar einsetzen, gilt Militär und Inlandsgeheimdienst des Bundes als untragbares Risiko. Der Riss läuft nicht zwischen Befürwortern und Gegnern der Überwachung, sondern quer durch den Sicherheitsapparat selbst – und er trennt die Ebene, die am meisten zu verlieren hätte, von der Ebene, die am schnellsten zugreift.
Der Kontrast zur internationalen Ebene schärft den Befund. Die NATO beauftragte am 25. März 2025 ihre eigene Kommunikationsagentur mit einer angepassten Palantir-Software, dem sogenannten Maven Smart System, für das Alliierte Kommando; es ging aus einem ursprünglich amerikanischen Programm zur Bildauswertung hervor. Auch dieses System wird nach Angaben des Bundeswehr-Inspekteurs von Mitarbeitern des Unternehmens betrieben. Großbritannien verlängerte seinen Vertrag zum Jahresbeginn 2026 um 36 Monate für 240 Millionen Pfund, die Vereinigten Staaten setzen die Technik ohnehin breit ein. Verbündete Streitkräfte bauen auf das Betriebssystem, während die deutsche Truppe es ausdrücklich ablehnt – nicht aus mangelndem Interesse an der Leistung, sondern aus einer Sorge um die Kontrolle über die eigenen Daten, die andere offenbar nicht in gleicher Schärfe teilen.
Der Widerspruch verlangt eine Erklärung, und sie liegt in der Natur der jeweiligen Daten. Eine Länderpolizei arbeitet mit Vorgangsdaten, die ohnehin bei ihr liegen; das Risiko eines Fremdzugriffs wiegt hier anders als bei einem Geheimdienst, dessen Aufklärungsmethoden selbst zum schützenswertesten Gut des Staates gehören, oder bei einer Armee, deren Lagebild im Konfliktfall über Leben und Tod entscheidet. Was die Länder als beherrschbares Betreuungsverhältnis akzeptieren, ist für Militär und Nachrichtendienst ein Kontrollverlust, den sie sich nicht leisten können. Derselbe Mechanismus – Firmenpersonal am nationalen Datenbestand – fällt je nach Sensibilität der Daten in ein anderes Urteil.
Auf der politischen Ebene spiegelt sich der Riss im Koalitionsstreit, und er verläuft entlang der Parteigrenze in der schwarz-roten Regierung. Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU hält den Einsatz von Palantir für Bundespolizei und Bundeskriminalamt für sinnvoll und begründet dies mit der Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen, die KI-gestützte Werkzeuge erfordere; er habe „kein Störgefühl“ gegenüber der Software nur wegen des Anbieters. Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD widersprach öffentlich: Sie sehe nicht, dass Palantir für die Bundesbehörden komme, man dürfe sich nicht in gefährliche Abhängigkeiten begeben; bei Werkzeugen zur automatisierten Datenanalyse sei besondere Umsicht geboten, weil es um sensible Daten gehe. Der CDU-Digitalminister Karsten Wildberger wiederum zeigte sich offen für die Software, auch mit dem Argument, sie könne dem Schutz der Demokratie dienen, während der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion einen bundesweiten Einsatz entschieden ablehnte.
Die Regierung ist sich über ihr eigenes Betriebssystem nicht einig – Ressort gegen Ressort, Partei gegen Partei, an derselben Frage, die auch die Länder spaltet. Verschärft wird der Streit durch die außenpolitische Großwetterlage: Seit sich die Konflikte zwischen den europäischen Staaten und der US-Regierung im Verlauf des Jahres zugespitzt haben, wiegt das Argument der Abhängigkeit von einem amerikanischen Anbieter schwerer als noch vor Monaten. Was 2024 als technische Beschaffungsfrage begann, ist 2026 eine Frage der strategischen Verwundbarkeit geworden.
Karlsruhe und die offene Flanke
Über allem steht ein Urteil, das die Regierung kennt und das ihr im Weg liegt. Am 16. Februar 2023 erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die hessische Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse für verfassungswidrig und die weitgehend gleichlautende Hamburger Regelung für nichtig. Die Vorschriften verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil ihnen eine ausreichende Eingriffsschwelle fehlte. Schon die Zusammenführung bereits gespeicherter Daten zu einem Gesamtbild sei ein eigener und schwerer Grundrechtseingriff. Zulässig sei die Datenanalyse nur zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter und bei einer hinreichend konkretisierten Gefahr, die auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht. Karlsruhe verbot die Technik nicht, aber es zog Leitplanken – Hessen bekam eine Frist bis Ende September 2023, um seine Rechtsgrundlage neu zu fassen.
Ob die Länder diese Leitplanken einhalten, ist bestritten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden stellte in einer Entschließung vom 17. September 2025 fest, dass die Polizeigesetze in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen den Vorgaben weiterhin nicht genügen. Sie mahnte zugleich die digitale Souveränität des Staates an und verwies auf das Bund-Länder-Programm P20 als Option für eine quelloffene Alternative. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gegen alle drei Landesgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben. Gegen Bayern klagen acht Beschwerdeführer, darunter eine Strafverteidigerin, Aktivisten und Mitglieder einer Fußball-Fanhilfe; der Chaos Computer Club unterstützt sie. Eine Verfahrenskoordinatorin der Organisation brachte die Kritik auf die Formel „Bayern ist nicht Gotham City“. In Hessen war die Organisation mit einer früheren Beschwerde bereits erfolgreich und erzwang eine Nachschärfung des Gesetzes.
Und der Bund? Er reagiert auf das Karlsruher Problem mit einem Gesetz. Sechs Wochen nach Hubigs öffentlicher Absage an Palantir beschloss das Kabinett am 29. April 2026 den Entwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, Teil eines größeren Sicherheitspakets. Er ändert das Bundeskriminalamtgesetz, das Bundespolizeigesetz und das Asylgesetz und ermächtigt die Behörden zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Internetbilder und zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, ausdrücklich einschließlich künstlicher Intelligenz und personenbezogener Daten. Die Begründung beruft sich Randnummer für Randnummer auf ebenjenes Verfassungsgerichtsurteil von 2023. Der Bundesrat erhob am 12. Juni 2026 keine Einwendungen, seit dem 08. Juli 2026 berät der federführende Innenausschuss.
Der Verweis auf das Programm P20 ist dabei mehr als eine Fußnote. P20 ist das gemeinsame Vorhaben von Bund und Ländern, die polizeiliche IT auf eine gemeinsame Informationsarchitektur zu stellen – ein staatliches Datenhaus, auf dem Analysedienste aufsetzen sollen. Die Datenschutzaufsicht sieht darin die Chance für eine quelloffene, kontrollierbare Alternative zum privaten Betriebssystem. Die Bundesregierung dagegen hat für P20 einen modularen und hybriden Ansatz beschlossen, der neben Eigenentwicklungen ausdrücklich auch marktverfügbare Kaufprodukte umfassen kann. Ob P20 die Emanzipation vom privaten Anbieter bringt oder ihn nur in eine staatliche Hülle einbettet, ist damit offen – und wird ein Thema des zweiten Teils sein.
Auch juristisch bleibt die Lage in Bewegung. Neben den Verfahren in Bayern und Hessen ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Regelung weiterhin anhängig. In Baden-Württemberg wiederum lag das Polizeigesetz, das den Einsatz überhaupt erst erlaubt, zwischenzeitlich auf Eis, während das Land bereits an das Unternehmen zahlte, ohne die Software zu nutzen. Der Rechtsstreit über das Betriebssystem ist nicht abgeschlossen, er hat gerade erst begonnen.
Entscheidend ist, was der Entwurf nicht festlegt: einen Anbieter. Die Infrastruktur wird produkt- und technologieoffen geschaffen – Palantir-fähig, aber nicht Palantir-gebunden. So bleibt Hubigs Absage als Wort bestehen, während in der Sache die Tür offensteht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte bewertet die Entwürfe als zum Großteil verfassungswidrig und fordert unter anderem strengere Eingriffsschwellen und den Ausschluss privater Anbieter außerhalb der EU; auch der Deutsche Anwaltverein äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, die Fraktion der Grünen wandte sich gegen eine pauschale Ausweitung digitaler Befugnisse. Wer die Infrastruktur am Ende befüllt, kann eine spätere Regierung entscheiden, ein anderer Minister, ein anderes politisches Klima. Der Gesetzgeber baut das Haus; wer einzieht, bleibt offen.
Was für Palantir spricht
Ein Befund, der nur eine Seite hört, ist kein Befund. Es gibt gewichtige Argumente für die Software, und sie gehören genannt. Das gewichtigste betrifft den häufigsten Verdacht - den heimlichen Datenabfluss in die Vereinigten Staaten. Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie prüfte im Auftrag des bayerischen Landeskriminalamts den Quellcode der Software und fand keine Hinweise auf versteckte Hintertüren. Das entkräftet die zugespitzte Behauptung, Palantir sauge Polizeidaten heimlich ab, auch wenn es die grundsätzliche Rechtsfrage nach dem Zugriff über den offenen Weg nicht berührt.
Auch der Nutzen wird von interessierter, aber nicht unglaubwürdiger Seite behauptet. Palantir-Chef Alex Karp erklärte in einem Zeitungsinterview, die Software seines Unternehmens habe geholfen, mehrere große Terroranschläge in Deutschland zu verhindern. Belegen lässt sich das von außen nicht, widerlegen ebenso wenig; es bleibt eine Aussage des Herstellers, die man als solche kennzeichnen muss. Die Innenministerien führen den Gewinn an Schnelligkeit bei Gefahrenlagen an, und dieser Punkt ist unstrittig: Wer verstreute Daten in Sekunden statt in Tagen verknüpft, gewinnt in einer akuten Lage Zeit, die im Ernstfall über Menschenleben entscheidet. In der Werbung des Herstellers und im Sprachgebrauch mancher Behörden firmiert die Plattform deshalb als Quantensprung für die Polizeiarbeit – eine Zuspitzung, die den Nutzen ebenso überzeichnet, wie mancher Kritiker die Gefahr überzeichnet.
Es gehört zur Redlichkeit, den Nutzen nicht kleinzureden, weil der Anbieter umstritten ist. Ein Werkzeug, das in Frankfurt einen Gefährder lokalisiert, wird nicht dadurch nutzlos, dass sein Hersteller einem Milliardär gehört, dessen politische Ansichten polarisieren. Umgekehrt wird es nicht dadurch unbedenklich, dass es funktioniert. Beide Sätze stehen nebeneinander, und genau in dieser Gleichzeitigkeit liegt die Schwierigkeit, die sich nicht in ein einfaches Für oder Wider auflösen lässt.
Der Informatiker Felix Freiling von der Universität Erlangen-Nürnberg hat die Ambivalenz präzise gefasst: Je mehr man wisse, desto mehr könne man verhindern und aufklären, insbesondere nachträglich – doch die Gesellschaft nehme Schaden, wenn alle Menschen gläsern würden, und langfristig entstehe eine Überwachungsangst. Eine freiheitliche Gesellschaft, so Freiling, brauche Datenschutz und Privatsphäre auch im digitalen Raum. Zwischen diesen beiden Wahrheiten liegt die eigentliche Abwägung. Ihr steht die andere Seite gegenüber: eine absichtlich schwer durchschaubare Software, eine Abhängigkeit über Jahre, ein Vertrag ohne Ausstiegsklausel. Das Urteil darüber fällt nicht diese Analyse, sondern der Leser, dem beide Spalten nebeneinandergestellt werden.
Souveränität und der lange Arm des CLOUD Act
Innenminister Strobls Zusicherung, die Daten lägen sicher in deutschen Rechenzentren, beantwortet die technische Frage und verfehlt die strukturelle. Denn der Ort der Server entscheidet nicht allein darüber, wer auf Daten zugreifen darf. Der US-amerikanische CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, den Behörden ihres Heimatlandes Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren – unabhängig davon, wo auf der Welt diese Daten liegen. Ein Konzern, der US-Recht unterliegt, kann in ein Dilemma geraten, in dem europäisches und amerikanisches Recht einander widersprechen: Folgt er einer US-Anordnung zur Herausgabe europäischer Daten, bricht er europäisches Recht; widersetzt er sich, bricht er amerikanisches. Das ist kein hypothetisches Szenario. Schon in einem Verfahren um einen US-Konzern, dessen Daten auf europäischen Servern lagen, stritt der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten über genau diese Frage; der Branchenverband Bitkom warnte damals gemeinsam mit Dutzenden europäischen Verbänden davor, dass ein direkter Zugriff amerikanischer Behörden auf Daten aus Europa mit europäischem Datenschutzrecht unvereinbar sei. Die Rechtsfigur des CLOUD Act hat dieses Spannungsverhältnis nicht aufgelöst, sondern kodifiziert.
Für die Bundeswehr und den Verfassungsschutz war genau das ein Ausschlussgrund. Die Sorge ist nicht die versteckte Hintertür, die Fraunhofer nicht fand, sondern die offene Vordertür des Rechts: die Möglichkeit, dass ein US-Anbieter durch eine Anordnung seiner Regierung in die Pflicht genommen wird. Diese Sorge hat sich nicht abstrakt, sondern politisch verschärft - die Konflikte der Europäer mit der US-Regierung sind im Verlauf des Jahres deutlicher geworden. In den Vereinigten Staaten selbst hat die Regierung Palantirs Rolle bei der Zusammenführung staatlicher Daten zuletzt ausgeweitet und die Technik quer durch die Behörden verbreitet – ein Vorgang, der in Kongressanhörungen als Beispiel dafür angeführt wurde, wie leicht sich mit einem solchen System Daten über einzelne Bürger aus getrennten Quellen zu einem Gesamtprofil verschmelzen lassen. Was in Deutschland als Datenschutzfrage verhandelt wird, ist andernorts bereits praktizierte Regierungsarchitektur. Wer ein Betriebssystem für seine sensibelsten Aufgaben von einem Anbieter bezieht, der einer fremden Rechtsordnung unterliegt, gibt einen Teil seiner Kontrolle ab – gleich wie sicher das Rechenzentrum steht.
Damit ist die Souveränitätsfrage keine des Datenschutzes mehr, sondern eine der Macht. Sie lautet nicht nur, ob Daten geschützt sind, sondern wer das System kontrolliert, das sie verarbeitet, und wer über den Zugang zu diesem System verfügt. Genau diese Frage führt unmittelbar zur zweiten Ebene, die der folgende Teil dieser Serie ausleuchtet: zum Geschäft hinter dem Betriebssystem, zur Kontrolllücke im Parlament und zu der Frage, wer vom sogenannten europäischen Weg - der Wahl von ChapsVision statt Palantir – tatsächlich profitiert.
Befund
Der Staat hat die Kontrolle über einen Teil seiner sensibelsten Dateninfrastruktur an ein privates Unternehmen delegiert – und ist sich über dieses Unternehmen selbst nicht einig. Vier Länderpolizeien bauen darauf, Militär und Inlandsgeheimdienst des Bundes verweigern es, die Koalition streitet, Karlsruhe zieht Grenzen, die Datenschutzaufsicht sieht sie überschritten. Das ist kein Skandal mit klarem Täter, sondern eine strukturelle Lage: Ein privates Betriebssystem ist so tief in die staatliche Aufgabenerfüllung eingewachsen, dass der Staat es weder einheitlich nutzen noch geschlossen zurückweisen kann.
Die Fähigkeit ist dokumentiert – die Vernetzung von Millionen Datensätzen, die Verknüpfung des Unverbundenen, die Geschwindigkeit im Ernstfall. Die Absicht dahinter bleibt eine offene Frage, die diese Analyse nicht beantwortet und nicht beantworten will. Bemerkenswert ist nicht, dass ein Konzern seine Software verkauft; das ist sein Geschäft. Bemerkenswert ist, dass ein Staat, der die digitale Souveränität zum Leitbegriff erhoben hat, diese Souveränität ausgerechnet dort teilweise abgibt, wo sie am meisten zählt – bei den Daten seiner Bürger und der Kontrolle über die Werkzeuge, die diese Daten lesbar machen. Was sie zeigt, ist die Struktur, und die spricht eine eigene Sprache. Denn während die Politik in Sonntagsreden die digitale Souveränität beschwört, weist die Bundeswehr im Werktagsgeschäft zurück, was die Länderpolizei einkauft. Es lohnt sich, hier einer alten Großmutter-Weisheit zu folgen: Hör nicht, was sie sagen – schau, was sie tun. Wer das tut, sieht ein Betriebssystem der Macht, dessen Schalter längst nicht mehr allein in staatlicher Hand liegen. Wer diese Hand führt und wer daran verdient, ist die Frage des zweiten Teils.
+++
Anmerkungen und Quellen
Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.
+++
Gerichts-, Gesetzes- und Parlamentsdokumente
Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20 (deutsche Fassung): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html
Bundesverfassungsgericht, dasselbe Urteil, englische Fassung (Verwendung des Begriffs operating system): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/EN/2023/02/rs20230216_1bvr154719en.html
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html
Bundesministerium des Innern, Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, Verfahrensseite: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI3/ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.html
Bundesministerium des Innern, Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs (PDF): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/OESI3/regE-ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.pdf
Deutscher Bundestag, Textarchiv zur ersten Beratung, Woche 28/2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-strafprozessordnung-1192534
Deutscher Bundestag, heute im bundestag, Kurzmeldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1187686
Deutscher Bundestag, heute im bundestag, Kurzmeldung zur Beratung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1182466
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7079 (Antwort der Bundesregierung zu Analysesoftware im Bundesamt für Verfassungsschutz): https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107079.pdf
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4599 (Kleine Anfrage zu Palantir bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt): https://dserver.bundestag.de/btd/21/045/2104599.pdf
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4923 (Antwort der Bundesregierung): https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104923.pdf
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5119 (Kleine Anfrage zum Einsatz von Palantir Gotham durch Nachrichtendienste): https://dserver.bundestag.de/btd/21/051/2105119.pdf
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5625 (Antwort der Bundesregierung): https://dserver.bundestag.de/btd/21/056/2105625.pdf
United States House Committee on the Judiciary, Anhörung zum CLOUD Act und ausländischem Datenzugriff: https://democrats-judiciary.house.gov/committee-activity/hearings/foreign-influence-on-american-s-data-through-the-cloud-act
United States Senate, Homeland Security and Governmental Affairs, Schreiben zur behördlichen Datenzusammenführung vom 19. März 2025 (PDF): https://www.hsgac.senate.gov/wp-content/uploads/2025.03.19SRP-Letter-to-DOJ.pdf
Datenschutzaufsicht und Zivilgesellschaft
Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Datenauswertung durch die Polizei in Bayern: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/blackbox-palantir-gff-erhebt-verfassungsbeschwerde-gegen-massenhafte-datenauswertung-durch-polizei-in-bayern
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung gegen die automatisierte Datenanalyse in Hessen und Hamburg: https://www.ldi.nrw.de/urteilt-gegen-automatisierte-datenanalyse-hessen-und-hamburg
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Entschließung vom 17. September 2025 zur automatisierten Datenanalyse; institutionelle Referenz: datenschutzkonferenz-online.de, Suchbegriff: Entschließung 17. September 2025 automatisierte Datenanalyse.
Presse und Fachmedien
Behörden Spiegel, Bundeswehr verzichtet auf Palantir: https://www.behoerden-spiegel.de/2026/05/12/bundeswehr-verzichtet-auf-palantir/
Augen geradeaus, Cyber-Kommandeur der Bundeswehr lehnt Software von Palantir ab: https://augengeradeaus.net/2026/04/cyber-kommandeur-der-bundeswehr-lehnt-software-von-palantir-ab/
Yahoo Finance, Bundeswehr verzichtet aus Sicherheitsbedenken auf Palantir: https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/wegen-sicherheitsbedenken-bundeswehr-verzichtet-palantir-151401965.html
it-daily, Verfassungsschutz entscheidet sich gegen Palantir: https://www.it-daily.net/shortnews/palantir-verfassungsschutz
taz, Einsatz von Palantir in Deutschland und die Haltung der Bundesländer: https://taz.de/Einsatz-von-Palantir-in-Deutschland-Fast-alle-Bundeslaender-sind-dagegen-ein-Grund-zur-Entwarnung/!6186360/
taz, Verfassungsbeschwerde gegen Palantir: https://taz.de/Verfassungsbeschwerde-gegen-Palantir-/!6102522/
Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Palantir im Südwesten und was die Polizeisoftware bedeutet: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/palantir-im-suedwesten-was-die-polizei-software-bedeutet/
Tagesspiegel Background, wie die Bundesländer Palantir nutzen: https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/wie-die-bundeslaender-palantir-nutzen
Tagesspiegel, Zugriff auf Millionen Daten und Verfassungsbeschwerde gegen die Polizeisoftware: https://www.tagesspiegel.de/politik/digitalisierung-ki/palantir-hat-zugriff-auf-millionen-daten-verfassungsbeschwerde-gegen-regeln-fur-polizei-software-eingereicht-14071667.html
ZDFheute, Palantir-Manifest und die Reaktion der Innenminister: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/palantir-manifest-polizei-innenminister-bundeslaender-reaktion-kritik-100.html
ZDFheute, Palantir-Einsatz und die Frage der Alternative: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/palantir-einsatz-polizei-deutschland-alternative-100.html
Legal Tribune Online, Bundesverfassungsgericht erklärt den Einsatz von Hessendata für verfassungswidrig: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1BvR154719-1BvR263420-einsatz-software-hessendata-durch-polizei-verfassungswidrig
Legal Tribune Online, Verfassungsbeschwerde der GFF gegen Palantir in Bayern: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gff-verfassungsbeschwerde-gegen-palantir-bayern-polizei-ueberwachung
netzpolitik.org, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse: https://netzpolitik.org/2023/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-automatisierte-datenanalyse-fuer-die-vorbeugende-bekaempfung-von-straftaten-ist-verfassungswidrig/
netzpolitik.org, Bewertung der Palantir-Software in der Schweiz: https://netzpolitik.org/2025/schweiz-palantir-software-hat-verheerende-risiken/
heise online, Missing Link zur Machtzentrale Palantir und der Funktionsweise der Software: https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Machtzentrale-Palantir-eine-Software-lenkt-Organisationen-10463034.html
police-it.net, Folgen des Verfassungsgerichtsurteils für VeRA und andere Palantir-Systeme: https://police-it.net/folgen-des-bverfg-urteils-fuer-vera-und-andere-palantir-systeme
t-online, Koalition uneinig über den Einsatz von Palantir in Deutschland: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101092782/palantir-software-koalition-uneinig-ueber-einsatz-in-deutschland.html
Tageblatt, SPD will Einsatz von Palantir-Technik im Bund verhindern: https://www.tageblatt.lu/International/SPD-will-Einsatz-von-Palantir-Technik-im-Bund-verhindern-24524.html
it-fachportal, Justizministerin rechnet nicht mit einem Palantir-Einsatz auf Bundesebene: https://www.it-fachportal.de/68270-justizministerin-rechnet-nicht-mit-palantir-einsatz-auf-bundesebene/
Notebookcheck, Digitalwirtschaft warnt den Obersten Gerichtshof der USA vor dem Zugriff auf Daten aus Deutschland: https://www.notebookcheck.com/Digitalwirtschaft-warnt-Obersten-Gerichtshof-der-USA-Kein-Zugriff-auf-Daten-aus-Deutschland.279238.0.html
Handelsblatt, Interview mit Palantir-Chef Alex Karp zur Verhinderung von Anschlägen; institutionelle Referenz: handelsblatt.com, Suchbegriff: Alex Karp Interview Palantir Anschläge Deutschland.
Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, Prüfung des Quellcodes der Analyseplattform im Auftrag des Bayerischen Landeskriminalamts; institutionelle Referenz: sit.fraunhofer.de, Suchbegriff: VeRA Quellcodeprüfung Palantir.
Internationale Nutzung und Verträge
NATO Communications and Information Agency, Beauftragung des Maven Smart System vom 25. März 2025; institutionelle Referenz: ncia.nato.int, Suchbegriff: Maven Smart System NATO 2025.
Vertragsverlängerung des britischen Verteidigungsministeriums mit Palantir; institutionelle Referenz: gov.uk, Suchbegriff: Palantir Ministry of Defence contract 2026.
Unternehmens- und Finanzdaten
Palantir Technologies, Ergebnisbericht zum zweiten Quartal 2026, Investor Relations: https://investors.palantir.com
TradingKey, Analyse der Palantir-Aktie mit Aufschlüsselung der Quartalszahlen 2026: https://www.tradingkey.com/de/analysis/stocks/us-stocks/262125217-is-palantir-stock-buy-now-deep-dive-aip-valuation-risks-price-targets-tradingkey
Michael Hollister – Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung dieses Textes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Autors. Bei Interesse an einer Weiterverwendung kontaktieren Sie bitte den Autor über www.michael-hollister.com.
+++
Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: Emblem und Schriftzug von Palantir
Bildquelle: Spyro the Dragon / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit der:
Spenden-Kryptowährung „Nackte Mark“: https://apolut.net/unterstuetzen/#nacktemark
oder mit
Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoin
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut